Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das
Geldwäscheergänzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird auch das
Online-Glücksspiel in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes
einbezogen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Peter Aumer:
„Das Online-Glücksspiel darf kein rechtsfreier Raum sein. Auch
hier ist sicherzustellen, dass Geldwäsche wirksam bekämpft wird.
Entsprechend den europäischen Vorgaben haben wir daher den
Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes entsprechend erweitert. Für
Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet gelten
künftig spezielle Sorgfaltspflichten.
Insbesondere muss ein Spieler vor Spielbeginn identifiziert
werden. Die starre Regelung im Regierungsentwurf, wonach hierzu immer
auch der Personalausweis vorzulegen ist, hielten wir jedoch für nicht
praktikabel.
Im Sinne einer Vereinfachung und von möglichst wenig Bürokratie
haben wir in diesem Punkt noch eine wichtige Änderung veranlasst. So
können die Aufsichtsbehörden Ausnahmen von der
Identifizierungspflicht vorsehen, wenn sie erkennen, dass in einem
bestimmten Bereich das Geldwäscherisiko gering ist. Desweiteren wird
es auch möglich sein, den Personalausweis einzuscannen und per E-Mail
zu schicken.
Die Koalition schließt damit eine noch bestehende Lücke in der
Geldwäscheprävention. Die Geldwäschebekämpfung wird konsequent
ausgebaut, auch im Sinne der internationalen Standards. Wir machen
damit deutlich, dass für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in
Deutschland kein Platz ist.“
Hintergrund:
Die Koalition hat Ende 2011 das Gesetz zur Optimierung der
Geldwäscheprävention verabschiedet. Hiermit wurde das nationale Recht
an die internationalen Vorgaben angepasst. Allerdings konnte das
Online-Glücksspiel noch nicht in das Gesetzgebungsverfahren
einbezogen werden. Grund hierfür war, dass die Bundesländer zu dem
Zeitpunkt eine teilweise Liberalisierung des Glücksspielmarktes erst
vorbereiteten (vorher war das Online-Glücksspiel in Deutschland
ausnahmslos verboten). Inzwischen ist zum 1. Juli 2012 sowohl der
Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Länder als auch das begleitende
Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten in Kraft getreten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Geldwäschegesetz nun
entsprechend ergänzt. Der Kreis der Verpflichteten wird auf
Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet erweitert.
Für sie werden spezifische Sorgfaltspflichten geschaffen, die die
Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb minimieren
sollen.
Der Gesetzentwurf sieht auch neue Sorgfaltspflichten für Kredit-
und Zahlungsinstitute vor, die in die Zahlungskette zwischen dem
Spieler und dem Verpflichteten im Rahmen von Kreditkartenzahlungen
eingebunden sind.
Für die Verhinderung des illegalen Onlineglücksspiels sollen die
zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zusätzliche
Kompetenzen und Auskunftsrechte gegenüber den Verpflichteten, den
Spielern und den kontoführenden Kredit- und Zahlungsinstituten
erhalten.
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