Flosbach/Brinkhaus: KeineÜberregulierung durch Brüssel bei den Eigenkapitalvorschriften für Banken

Die christlich-liberale Koalition stemmt sich gegen
das Vorhaben der Europäischen Kommission, die neuen
Eigenkapitalvorschriften (Basel III) unterschiedslos auf alle Banken
anzuwenden. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

„Es darf nicht sein, dass für regional ausgerichtete und kleine
Banken die gleich hohen Anforderungen gelten wie für Großbanken. In
dem ab Herbst auf europäischer Ebene anstehenden Verhandlungsprozess
werden wir uns gegen Überregulierung wehren.

Wir haben uns immer für eine Regulierung mit Augenmaß eingesetzt
und werden das auch zukünftig tun. Die neuen bankaufsichtsrechtlichen
Regelungen (Basel III) müssen regionale und kleine Banken abhängig
von ihrer Risikostruktur differenziert behandeln. Wir werden uns sehr
genau ansehen, was die Europäische Kommission hier vorschlagen wird.

Gerade für unseren stark diversifizierten und mittelständisch
geprägten deutschen Bankensektor ist eine Regulierung mit Augenmaß
wichtig. Die Europäische Kommission muss sich zutrauen, den
Unterschieden in den jeweiligen nationalen Bankensektoren und der
unterschiedlichen Risikostruktur von Banken Rechnung zu tragen. Eine
abgestufte Regulierung je nach Risikostruktur ist nicht neu. Die
Gruppe der zwanzig bedeutendsten Industrie- und Schwellenländer (G20)
unterscheidet selbst zwischen global systemrelevanten Banken und
übrigen Banken, für die nicht so hohe Anforderungen gelten sollen wie
für global systemrelevante Banken. Eine solche Differenzierung
brauchen wir auch auf europäischer Ebene.

Außerdem müssen wir unsere deutschen Banken vor
Wettbewerbsnachteilen schützen. Wenn in anderen G20-Staaten Basel III
ebenfalls nur auf Großbanken angewendet wird, ist das ein Punkt, den
wir nicht außer Acht lassen können.“

Hintergrund:

Die Europäische Kommission strebt bei der Umsetzung von Basel III
eine grundlegende Neugestaltung des europäischen
Bankenaufsichtsrechts an. Hierzu gehören u.a. Neuregelungen zur Höhe
und Qualität der Eigenmittel sowie zum Risiko- und
Liquiditätsmanagement.

Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission ihre Vorschläge
für die Neuregelungen Ende Juli veröffentlicht. Das Europäische
Parlament und der Rat haben anschließend über den Vorschlag der
Europäischen Kommission zu beschließen. Dieser Verhandlungsprozess
beginnt im September 2011 und soll rechtzeitig vor der erstmaligen
Anwendung der neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen
sein.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de