Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur
Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel
(Hochfrequenzhandelsgesetz) beschlossen. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
„Der Hochfrequenzhandel hat in den letzten Jahren zunehmend an
Bedeutung gewonnen. Der Einsatz von Hochfrequenzhandelstechniken hat
jedoch nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Komplexität
des Handels erhöht. Extreme Börsenereignisse wie der „Flash Crash“ an
der Wall Street, bei welchem die Börsenkurse innerhalb kürzester Zeit
massiv einbrachen, machen deutlich, dass mit dem Hochfrequenzhandel
auch besondere Risiken verbunden sind.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, haben wir heute neue Regeln
für den Hochfrequenzhandel beschlossen. Künftig werden die
Hochfrequenzhändler von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und bestimmte
Handelsstrategien als Marktmanipulation eingestuft. Börsenaufsicht
und BaFin erhalten zudem besondere Auskunfts- und Eingriffsrechte, um
gezielt gegen marktmanipulierende oder fehlerhafte
Hochfrequenzalgorithmen vorgehen zu können. Die neuen Regeln reihen
sich in eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben zur Finanzmarktregulierung
ein, die diese Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Damit
stärken wir die Stabilität der Finanzmärkte und machen diese
krisenfester. „
Hintergrund:
Bestimmte Handelsteilnehmer setzen beim elektronischen Handel
algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in
sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen
generieren und das Halten von Finanzinstrumenten nur für sehr kurze
Zeiträume vorsehen. Dies birgt eine Vielzahl neuer Risiken: Extreme
und irrationale Kursschwankungen, überlaste Handelssysteme, aber auch
neue Missbrauchsmöglichkeiten.
Mit dem Hochfrequenzhandelsgesetz wird diesen Risiken
entgegengewirkt und das Finanzsystem insgesamt krisenfester gemacht.
Deutschland nimmt bei der Regulierung des Hochfrequenzhandels eine
Vorreiterrolle in Europa ein. Das Gesetz nimmt die auch auf
europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der
Finanzmarktrichtlinie MiFID (MiFID II) geplanten Regelungen auf
nationaler Ebene vorweg und ergänzt diese.
Zum Inhalt des Gesetzes:
Das Gesetz sieht eine Zulassungspflicht für bislang nicht
regulierte Hochfrequenzhändler vor. Zudem werden strengere
Anforderungen an den Hochfrequenzhandel gestellt. Die in diesem
Marktsegment tätigen Wertpapierdienstleister und Fondsgesellschaften
müssen ihre Handelssysteme künftig so ausgestalten, dass Störungen
des Marktes unterbleiben. Extreme Börsenszenarien, bei denen es in
der Vergangenheit innerhalb weniger Minuten zu gravierenden
Marktausschlägen kam, sollen auf diese Weise verhindert werden.
Daneben werden die Auskunfts- und Eingriffsrechte für Börsenaufsicht
und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
konkretisiert und bestimmte Handelsstrategien von
Hochfrequenzhändlern als Marktmanipulation eingestuft. Ebenfalls ist
eine Verpflichtung für die Börsenbetreiber geplant, ihren
Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Handelssysteme eine
Gebühr aufzuerlegen. Eingeführt werden schließlich auch eine
Begrenzung des Verhältnisses zwischen aufgegebenen Orders und
tatsächlich ausgeführten Geschäften sowie angemessene Mindestgrenzen
für die kleinstmöglichen Kursänderungen, wie auch eine Kennzeichnung
von algorithmischen Orderaufträgen.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 28. Februar
2013 vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März 2013 mit dem
Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.
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