Die heute durchgeführte Anhörung von
Sachverständigen hat ergeben, dass mit dem
Finanzanlagenvermittlergesetz eine breite Lücke im finanziellen
Anlegerschutz geschlossen wird. Hierzu erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und
der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
„Die Koalition setzt konsequent ihren Weg der Stärkung des
finanziellen Anlegerschutzes fort. Wir unterwerfen erstmalig in
Deutschland sowohl Produkte des grauen Kapitalmarktes als auch die
Vermittlung dieser Produkte einer flächendeckenden Aufsicht. Die
Sachverständigen haben heute ausdrücklich bestätigt, dass das Gesetz
ein wichtiger und richtiger Beitrag ist, den Verbraucherschutz zu
verbessern.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird
künftig Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte auf Kohärenz und
Widerspruchsfreiheit statt wie bislang lediglich auf Vollständigkeit
prüfen.
Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen müssen künftig auch
zusätzliche Angaben enthalten, auf deren Grundlage sich Anleger ein
Bild über die Zuverlässigkeit der Emittenten machen können. Das
Gesetz sieht zudem die Einführung von Kurzinformationsblättern vor,
die Anleger kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften
und Risiken der Vermögensanlagen informieren.
Finanzanlagenvermittler müssen künftig ihre Sachkunde durch eine
entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation
nachweisen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich
in dem bereits für Versicherungsvermittler geführten öffentlichen
Vermittlerregister registrieren lassen.
Außerdem gelten für Finanzanlagenvermittler künftig strengere
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.“
Hintergrund:
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des
Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts fand heute eine
öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Finanzausschuss statt.
Durch das Gesetz soll insbesondere der Anlegerschutz im Bereich des
so genannten grauen Kapitalmarkts gestärkt werden. Das Gesetz sieht
dabei Regelungen vor, die sowohl bei den Produkten als auch bei den
Vermittlern solcher Produkte ansetzen.
Der Gesetzentwurf enthält zudem Änderungen im
Prospekthaftungsrecht. Hier soll insbesondere die Verjährung von
Prospekthaftungsansprüchen verlängert werden.
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