Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat stärkere
Kontrollen der Gehalts- und Bonuszahlungen bei deutschen Banken
angekündigt. Grundlage der beabsichtigten Sonderprüfungen sind die
von der Bundesregierung im Jahr 2010 verschärften Vorschriften über
Vergütungssysteme von Kreditinstituten. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
„Mit den angekündigten Sonderprüfungen von Gehalts- und
Bonuszahlungen bei Banken zeigt die BaFin den Willen und die
Fähigkeit, Fehlentwicklungen in diesem Bereich Einhalt zu gebieten.
Die stärkeren Kontrollen beruhen auf verschärften Regelungen, die
die christlich-liberale Koalition im Jahr 2010 im Bundestag
beschlossen hat. Um zu verhindern, dass Bankmitarbeiter übermäßige
Risiken eingehen, ist anhand zahlreicher konkreter Vorgaben
gesetzlich vorgeschrieben, dass variable Vergütungen angemessen und
an der langfristigen Geschäftsentwicklung der Bank orientiert sein
müssen.
Innerhalb der auf europäischer Ebene aktuell noch laufenden
Verhandlungen über die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken (CRD
IV) setzt sich die unionsgeführte Bundesregierung zudem dafür ein,
dass Vergütungsregelungen für Banken europaweit einheitlich noch
strenger reguliert werden.
Dies zeigt, dass die pauschale Wahlkampfpolemik der SPD jeglicher
Grundlage entbehrt. Insgesamt zeugen bisher bereits über fünfzehn auf
den Weg gebrachte Gesetze davon, dass die Finanzmarktregulierung von
der christlich-liberalen Koalition ernsthaft und umfassend angegangen
wird.“
Hintergrund:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am
6. Januar 2012 stärkere Kontrollen der Gehalts- und Bonuszahlungen
bei deutschen Banken angekündigt. In 2013 solle es dazu
Sonderprüfungen in größerem Umfang geben.
Grundlage der beabsichtigten Sonderprüfungen sind die von der
Bundesregierung im Jahr 2010 verschärften Vorschriften über
Vergütungssysteme von Kreditinstituten. Mit dem Gesetz über die
aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von
Instituten und Versicherungsunternehmen wurden die vom Financial
Stability Board (FSB) auf Grundlage der G 20-Beschlüsse entwickelten
internationalen Vergütungsstandards in Deutschland umgesetzt.
Demnach müssen Banken und Versicherungen über angemessene,
transparente und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete
Vergütungssysteme verfügen. Die näheren Einzelheiten wurden in zwei
Rechtsverordnungen geregelt. Unter anderem darf keine signifikante
Abhängigkeit von der variablen Vergütung entstehen. Außerdem dürfen
nur 40 bis 60 Prozent der variablen Vergütung sofort vollständig
ausgezahlt werden und die variablen Bestandteile müssen von der
längerfristigen Wertentwicklung der Bank abhängen. Negative
Erfolgsbeiträge müssen die Höhe der variablen Vergütung verringern
(„Malus“), d.h., unter Umständen müssen Beschäftigte etwas
zurückzahlen. Zudem wurde die BaFin ermächtigt, in bestimmten Fällen
die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen.
Schärfere Vorschriften für Vergütungen bei Banken sind auch
Gegenstand der laufenden Verhandlungen über die neuen
Eigenkapitalvorschriften für Banken (CRD IV) auf europäischer Ebene.
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