Flosbach/Gutting: Anhörung zum Steuerabkommen mit der Schweiz widerlegt sämtliche Einwände der Opposition

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
heute zu dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen eine
Sachverständigenanhörung durchgeführt. Mit dem Abkommen sollen die
Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz gesichert und
die deutsch-schweizerischen steuerlichen Beziehungen auf eine
zukunftsfähige Basis gestellt werden. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

„In der heutigen Anhörung haben die Sachverständigen die
bisherigen Einwände der Opposition gegen das Steuerabkommen Schweiz
als falsch und unbegründet widerlegt. Im Gegenteil zeigt sich, dass
die besseren Argumente eindeutig für das Abkommen sprechen.

Damit ist klar: Die Ablehnung durch die SPD und ihre Länder ist
rein politisch motiviert. Ein sehr sinnvolles Abkommen, welches die
Steueroase Schweiz schließt und das Schwarzgeld von
Steuerhinterziehern endlich der gerechten Besteuerung zuführt, soll
mit vorgeschobenen Gründen verhindert werden. Die SPD will es auf dem
Altar der Wahlkampftaktik opfern.

Allerdings haben die Sachverständigen Punkt für Punkt der
Opposition widerlegt: In der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle
wäre es nämlich für die deutschen Steuersünder günstiger, eine
Selbstanzeige bei den deutschen Behörden zu erstatten, als sich dem
Steuerabkommen zu unterwerfen.

Wer im Jahr 2001 zum Beispiel 100.000 Euro Schwarzgeld in die
Schweiz verbrachte, müsste bei einer Selbstanzeige vor den deutschen
Behörden keinen Cent mehr versteuern. Denn die deutschen
Steueransprüche sind in diesem Fall verjährt. Hingegen führt die
Umsetzung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens für den
Steuersünder zu einer Steuer von mindestens 21.000 Euro (21 bis 41
Prozent).

In jedem Falle liegt die Vergangenheitsnachbesteuerung mit
Steuersätzen zwischen 21 bis 41 Prozent deutlich über dem „Standard“
der SPD. Die 2003 unter dem damaligen Bundesfinanzminister Eichel von
der SPD gewährte Steueramnestie führte faktisch nur zu einem
Steuersatz von 15 Prozent.

Auch der Einwand, das Steuerabkommen der Schweiz mit den USA sei
besser ausgehandelt, hat sich als vollkommen falsch herausgestellt.
Wie die Analyse der Sachverständigen zeigte, erhält Deutschland mit
seinem Steuerabkommen mehr Möglichkeiten zur Bekämpfung der
Steuerhinterziehung als die USA. So hat das Abkommen der Schweiz mit
den USA zum Beispiel keinerlei bilaterale Regelungen zur
Vergangenheit.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Steuerabkommen
Schweiz sowie ein Ergänzungsprotokoll hierzu umgesetzt werden. Im
Kern geht es darum, die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der
Schweiz für die Zukunft und Gegenwart zu sichern.

Zu den wichtigsten Punkten des Abkommens gehören:

– Bisher unversteuerte Kapitalanlagen werden pauschal
nachversteuert, und zwar zu Steuersätzen von 21 bis 41 Prozent
(der genaue Steuersatz ist abhängig von der Haltedauer und vom
Umfang des betroffenen Kapitalvermögens).

– Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über
eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz
wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in
Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz.

– Um ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu
sichern, haben sich die Schweizer Banken zu einer
Garantieleistung von CHF 2 Mrd. verpflichtet.

– Im Rahmen des erweiterten Informationsaustausches sind bis zu
1.300 deutsche Auskunftsersuchen an die Schweiz innerhalb eines
Zweijahreszeitraums zulässig.

Das Vorhaben ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

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