Die unionsgeführte Mehrheit hat am heutigen
Mittwoch im Finanz-ausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz
beschlossen, mit dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 7. Mai 2013 umgesetzt wird. Es geht dabei um die Gleichstellung
der Lebenspartner beim steuerlichen Ehegatten-Splitting. Hierzu
erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Olav Gutting:
„Wir kommen mit der Initiative einer Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichts nach. Der Zweite Senat hat – bei einem
abweichenden Votum zweier Richter – beschlossen, dass die steuerliche
Ungleichbehandlung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten beseitigt
werden muss. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir diesen Beschluss um:
Alle Regelungen des Einkommensteuergesetzes, die für Ehegatten
gelten, sind nunmehr auch auf Lebenspartner anwendbar.
Lebenspartner können rückwirkend ab 2001 vom Ehegattensplitting
profitieren. Dies gilt für alle Fälle, in denen die Veranlagung noch
nicht bestandskräftig geworden ist. Eine solche Begrenzung ist auch
in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angelegt. Wir
halten es im Sinne der Rechtssicherheit für richtig, nur Fälle zu
erfassen, die noch nicht abschließend veranlagt wurden.
Noch zu prüfen ist, ob sich in Nebengesetzen zum
Einkommensteuerrecht weiterer Anpassungsbedarf zugunsten der
Lebenspartner ergibt. Es geht hier um eher redaktionelle Änderungen.
Auch die hastig zusammengeschusterten Gesetzentwürfe der Opposition
decken nicht jede Stelle des Steuerrechts ab, in denen das Wort
„Lebenspartner“ nachzutragen wäre. Der Anpassungsbedarf sollte besser
gesammelt im Rahmen eines Jahressteuergesetzes erledigt werden.
Eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten,
z. B. auch bei den Themen Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe sowie
Adoption, wird es mit der Union nicht geben. Ehe und Familie sind für
uns besonders schützenswert, hieran halten wir fest.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und
FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, setzt den Beschluss
des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (veröffentlicht am 6.
Juni 2013) um. Das Gericht hatte entschieden, dass der Ausschluss der
Lebenspartnerschaften (=gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften,
die sich staatlich haben eintragen lassen) vom Ehegattensplitting
verfassungswidrig sei.
Durch eine Generalklausel sorgt der Gesetzentwurf dafür, dass die
Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu den Ehegatten auch auf
Lebenspartner anwendbar sind. Insbesondere können Lebenspartner damit
auch vom Ehegattensplitting profitieren.
Die Regelung gilt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Einführung des
Instituts der Lebenspartnerschaft in 2001. Voraussetzung ist, dass
die Veranlagung noch nicht bestandskräftig geworden ist.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 27. Juni 2013
vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 5. Juli 2013
mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat
zustimmungspflichtig.
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