Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Es geht dabei
darum, diejenigen Maßnahmen aus dem gescheiterten Jahressteuergesetz
2013 der Koalition, die zwingend einer Umsetzung bedürfen, noch in
der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten zu lassen. Hierzu
erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Olav Gutting:
„Der vorliegende Gesetzentwurf trägt den schwierigen
Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat Rechnung.
Der Bundesrat hat auf Betreiben der von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen geführten Länder das Jahressteuergesetz 2013 der Koalition
abgelehnt. Dabei waren in dem Gesetzespaket wichtige steuerliche
Maßnahmen enthalten, auf die Bürger, Unternehmen und die Finanzämter
angewiesen sind. Daher hat die Koalition jetzt mit dem
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ein abgespecktes Gesetzespaket
vorgelegt, das sich auf die wesentlichen – parteipolitisch
unstreitigen – Maßnahmen konzentriert.
Es geht dabei insbesondere um Angleichungen an EU-Recht, um
Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission zu
vermeiden. Dies betrifft z. B. die Umsetzung der
EU-Rechnungsrichtlinie sowie die Anpassungen beim ermäßigten
Steuersatz für Kunstgegenstände.
Wir legen dem Bundesrat ein zustimmungsfähiges Gesetzespaket vor,
um wenigstens in den drängendsten steuerlichen Bereichen einen
Konsens zu erreichen und damit auch die erforderliche
Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Wir fordern den
Bundesrat auf, seine Verhinderungspolitik aufzugeben und den Weg für
das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz freizumachen.
Leider konnte aus den geschilderten Sachzwängen in dem Paket nicht
jede Maßnahme, die wir gerne umgesetzt hätten, berücksichtigt werden.
So waren in dem ursprünglichen Jahressteuergesetz der Koalition z. B.
auch Umsatzsteuerbefreiungen für Betreuungsleistungen sowie für
Leistungen von Bühnenregisseuren vorgesehen. An diesen Maßnahmen
halten wir weiterhin fest. Die Koalition wird nach Abschluss des
vorliegenden Gesetzgebungsverfahrens prüfen, wie sich diese Anliegen
dennoch möglichst zügig verwirklich lassen.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP eingebracht. Vorgesehen sind rund 15 Maßnahmen, darunter:
– Umsetzung der Europäischen Amtshilferichtlinie in deutsches
Recht. Die Richtlinie bezweckt eine effizientere Zusammenarbeit
der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten, um Steuern bei
grenzüberschreitenden Aktivitäten ordnungsgemäß festsetzen zu
können (z. B. Schaffung zentraler Verbindungsbüros in allen
Mitgliedstaaten und stufenweise Entwicklung eines automatischen
Informationsaustauschs).
– Vorschriften zur Einführung des Verfahrens der elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) sowie für den sich
bis dahin ergebenden (Übergangs-)Zeitraum.
– Bekämpfung von steuerlichem Missbrauch („Goldfinger-Fälle“):
Bestimmte ausländische Einkünfte, die – z. B. aufgrund eines
Doppelbesteuerungsabkommens – in Deutschland steuerfrei gestellt
sind, führen über den Progressionsvorbehalt zu einem höheren
persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen. Werden allerdings
die inländischen steuerpflichtigen Einkünfte bereits mit dem
Spitzensteuersatz besteuert, wirken sich positive
Progressionseinkünfte steuerlich nicht mehr aus. Dies wird für
Gestaltungen genutzt. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
schiebt dem künftig einen Riegel vor.
– E-Fahrzeuge sollen bei der Bemessungsgrundlage für die 1
Prozent-Versteuerung (sog. Dienstwagenregelung) von einer
pauschalen Listenpreisminderung profitieren. Diese hängt von der
Batteriekapazität und dem Anschaffungsjahr des Fahrzeugs unter
Beachtung eines Höchstbetrags ab.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 28. Februar
2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich am 22. März 2013 mit dem
Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat
zustimmungspflichtig.
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