Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanz-ausschuss des Deutschen Bundestages das
Umsetzungsgesetz zum FATCA-Abkommen beschlossen. Damit ein
automatischer Informationsaustausch mit den USA in Steuersachen
verankert. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Manfred Kolbe:
„Die Initiative ist ein weiterer wichtiger Baustein im Kampf gegen
die internationale Steuerflucht. Verhindert werden soll, dass unter
Einschaltung ausländischer Finanzinstitute Steuern hinterzogen werden
können.
Zum einen wird die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland
und den USA in steuerlichen Fragen stark verbessert. Daneben fügt
sich das Abkommen auch in eine umfassendere internationale
Entwicklung, die die jetzige Bundesregierung maßgeblich
vorangetrieben hat: Gerade erst haben die Regierungschefs der G8
einen umfassenden Daten- und Informationsaustausch gegen
Steuerhinterziehung beschlossen. Vorbild soll dabei das Abkommen
sein, das Deutschland – und parallel hierzu vier andere europäische
Staaten – mit den USA erarbeitet haben.
Das Netz um die Steuerflüchtlinge zieht sich zunehmend enger. Dies
ist auch eine Frage der Steuergerechtigkeit. Die Union sieht sich
hier als Sachwalter der Interessen aller Steuerehrlichen.
Indem das Gesetz zügig noch in der laufenden Wahlperiode umgesetzt
wird, haben die Finanzinstitute ausreichend Zeit, sich auf die neue
Rechtslage und die sie betreffenden Informationspflichten
einzustellen.“
Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den Deutschen
Bundestag eingebracht hat, soll ein bilaterales Abkommen mit den USA
zum automatischen Informationsaustausch umgesetzt werden. Nach dem
Abkommen verpflichten sich die Steuerverwaltungen beider Länder,
künftig bei ihren Finanzinstituten für die Besteuerung relevante
Daten zu erheben und auszutauschen.
Ausgangspunkt ist ein Steuergesetz der USA aus dem Jahr 2010
(Foreign Account Tax Compliance Act) – in der amerikanischen
Abkürzung FATCA genannt. Es bestimmt, dass ausländische
Finanzinstitute die amerikanischen Steuerbehörden über Konten von
US-Bürgern informieren müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach,
müssen sie eine Quellensteuer von 30 Prozent auf Erträge abführen,
die das Finanzinstitut aus US-Quellen bezieht.
Das jetzt unterzeichnete Abkommen beruht auf einem Musterabkommen,
das verschiedene europäische Staaten zusammen mit den USA erarbeitet
haben. Der automatische Informationsaustausch zwischen Deutschland
und den USA beruht auf Gegenseitigkeit. Damit ist der im US-Gesetz
vorgesehene Quellensteuereinbehalt entbehrlich.
Der Informationsaustausch soll ab 2014 beginnen.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 27. Juni 2013
vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 5. Juli 2013
mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat
zustimmungspflichtig.
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