Die Finanzpolitiker der Koalition haben sich heute
in der abschließenden Beratung zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz auf
die Einführung eines Zuschlages für Steuerhinterzieher bei
Inanspruchnahme einer strafbefreienden Selbstanzeige verständigt.
Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige
Berichterstatter, Manfred Kolbe:
„Die heutige Verständigung der Finanzpolitiker der
christlich-liberalen Koalition zeigt einmal mehr die Entschlossenheit
der Koalition im Kampf gegen die Steuerhinterziehung.
Die strafbefreiende Selbstanzeige wird es in schweren Fällen nicht
mehr zum Nulltarif geben. Wer mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat,
wird bei einer strafbefreienden Selbstanzeige künftig nur noch dann
straffrei ausgehen, wenn er einen extra Zuschlag von fünf Prozent auf
die hinterzogenen Steuern bezahlt. Dieser Zuschlag ergänzt zielgenau
die beiden bislang schon vorgesehenen Maßnahmen, also das Verbot der
Teilselbstanzeige sowie den Ausschluss der strafbefreienden
Selbstanzeige schon bei Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und nicht
erst bei Erscheinen des Prüfers. Taktische Spielereien mit der
Selbstanzeige wird es also künftig nicht mehr geben. Die Zeiten, in
denen die strafbefreiende Selbstanzeige noch bequem als letzte
Ausfahrt vor der Entdeckung genutzt werden konnte, sind nun endgültig
vorbei.
Besonders erfreulich ist außerdem, dass mit dem jetzt vorgesehenen
Zuschlag auch eine alte Forderung der Union umgesetzt wird. Das
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz kann nun zügig vom Deutschen Bundestag
verabschiedet werden.“
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