Flosbach/Lips: Verbesserung der Absicherung von Landwirten durch steuerliche Anerkennung von Mehrgefahrenversicherungen und zehnjährige Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge

Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das
Verkehrsteueränderungsgesetz beschlossen. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Patricia Lips:

„Die Koalitionsfraktionen haben eine wichtige Neuerung zugunsten
der deutschen Landwirte durchgesetzt: Dabei geht es um sog.
Mehrgefahrenversicherungen, die für eine Absicherung der Landwirte
bei Frost, Starkregen oder Überschwemmung sorgen. Diese sollen den
gleichen steuerlichen Erleichterun-gen unterliegen, die bereits für
Hagelversicherungen gelten.

Künftig gilt für alle bedeutenden landwirtschaftlichen Risiken,
einschließlich des Hagelschlags: Es kommt nicht der Regelsteuersatz
von 19 Prozent auf die Versicherungs¬summe zur Anwendung. Sondern es
gilt ein besonderer Steuersatz von 0,3 Promille auf die
Versicherungssumme.

Hierfür gibt es gute Gründe: Für den Landwirt macht es im Ergebnis
keinen Unterschied, ob die Ernte durch Hagelschlag oder z. B. durch
Überschwemmungen vernichtet wurde. Er ist von allen Naturkatastrophen
gleichermaßen bedroht.

Durch die Ausweitung der besonderen steuerlichen Regelungen für
die Hagelversicherung erhoffen wir uns auch eine Entlastung der
Allgemeinheit. Denn bislang musste bei drastischen Naturkatastrophen
immer auch der Staat für die Behebung und Kompensation der Schäden
einspringen. Künftig wird der Abschluss von
Mehrgefahrenversicherungen deutlich attraktiver. Bei einer
Verwirklichung des Risikos haben dann die Versicherungsunternehmen
für den Schadensfall aufzukommen.

Desweiteren enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Förderung der
E-Mobilität: E-Fahrzeuge profitieren künftig von einer zehnjährigen
Steuerbefreiung. Diese Maßnahme soll den Verkauf von
umweltfreundlichen E-Fahrzeugen ankurbeln.“

Hintergrund:

Das Verkehrsteueränderungsgesetz enthät Maßnahmen sowohl zum
Versicherungsteuerbereich, als auch zum Kraftfahrzeugsteuerbereich.
Die meisten Maßnahmen sind eher technischer Natur. Die
Koalitionsfraktionen haben gegenüber dem Regierungsentwurf noch für
eine Reihe von Änderungen gesorgt.

Zu dem wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs (neben den bereits
erwähnten Maßnahmen):

– Die zunächst vorgesehene Besteuerung von (verwirklichten)
Selbstbehalten bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nicht
umgesetzt. Der entsprechende Vorschlag fügt sich nach
eingehender Prüfung der Koalitionsfraktionen nicht in die
bisherige Systematik des Versicherungsteuergesetzes ein. Denn
der Versicherer übernimmt hier kein Risiko.

– Der Geltungsbereich des Versicherungsteuergesetzes wird
konkretisiert. Er erstreckt sich über den Festlandsockel hinaus
auf die sog. ausschließliche Wirtschaftszone erweitert (200
Seemeilen ab einer bestimmten Basislinie). Für
Offshore-Windparks gilt eine Übergangsregelung, die es Ihnen
ermöglicht, sich bis 2014 auf die neue Rechtslage einzustellen.

– Mitte 2009 wurde die Kfz-Steuer auf eine CO2- und
hubraumbezogene Bemessung umgestellt. Für davor zugelassene PKW
blieb es bei der Steuerbemessung nach Schadstoffemissionen und
nach Hubraum. Gemäß einem gesetzlichen Auftrag sollte die
Besteuerung dieser Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2013 auf die
Systematik der CO2-orientierten Neuregelung umgestellt werden.

Umfangreiche Prüfungen der CO2-Datenbasis haben ergeben, dass
rechtssichere, belastbare Werte für rund zwei Drittel des so
genannten Altbestandes nicht vorliegen. Die Maßnahme kann daher nicht
umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird der gesetzliche Auftrag
aufgehoben.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstag, dem 25.
Oktober 2012 in 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages
verabschiedet und am Freitag, den 23. November 2012 im Bundesrat
behandelt. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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