Flosbach/Middelberg: Unternehmensteuerrecht wird vereinfacht, Arbeitnehmer profitieren von Neuordnung des Reisekostenrechts

Die Koalition aus Union und FDP hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur
Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des
steuerlichen Reisekostenrechts beschlossen. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Mathias Middelberg:

„Die unionsgeführte Koalition hat eine deutliche Vereinfachung des
Unternehmensteuerrechts auf den Weg gebracht. Nachdem wir im
vergangenen Jahr eine Reihe von Steuervereinfachungen zugunsten der
Bürgerinnen und Bürger verabschiedet haben, sollen nun auch Betriebe
und Unternehmen von unnötigem Aufwand und Bürokratie entlastet
werden.

Dabei konzentrieren wir uns – auch vor dem Hintergrund des
haushalts-politischen Konsolidierungskurses der Koalition – auf
einige wenige, aber effektive Maßnahmen:

Insbesondere gab es bei Konzernen immer wieder Probleme mit der
Durchführung ihrer Gewinnabführungsverträge, die Voraussetzung für
die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten sind. Oft stellt sich erst
nach Jahren heraus, dass es zu Formfehlern gekommen war. Diese Fälle
sind dann mühselig rückabzuwickeln. Künftig vermeiden wir diesen
Fallbeileffekt. Es werden Heilungsmöglichkeiten im Gesetz vorgesehen.

Wir sorgen außerdem für eine weitere Harmonisierung der
deutschen/französischen Unternehmensteuerrechte: Der bisherige
Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von 511.500 Euro wird auf 1 Million
Euro nahezu verdoppelt. Hiervon profitieren insbesondere kleinere und
mittlere Unternehmen.

Sowohl zugunsten der Unternehmen, als auch der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer haben wir das steuerliche Reisekostenrecht
entschlackt. Hiermit kommen wir einer Forderung nach, die die
Wirtschaft bereits seit Jahren erhebt. Eine deutliche Vereinfachung
ergibt sich vor allem für auswärts tätige Arbeitnehmer wie z. B.
Handwerker oder Außendienstmitarbeiter: Auf einen Teil der
Mindestabwesenheitszeiten wird verzichtet. Statt der bisherigen
dreistufigen Staffelung gilt eine zweistufige Staffelung der
Pauschalen mit 12 Euro und 24 Euro.

In der Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses haben die
Sachverständigen den Entwurf nahezu einhellig begrüßt. Die Koalition
ist damit auf dem richtigen Weg. Die Vereinfachung des Steuerrechts
bleibt für uns eine Daueraufgabe.“

Hintergrund:

Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Initiative der
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP. Es fand dabei eine enge
Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen statt.

Mit dem vorliegenden Entwurf wird das steuerliche Reisekostenrecht
wird grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht:

– Bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen wird statt
der bisherigen dreistufigen Staffelung eine zweistufige
Staffelung der Pauschalen eingeführt (12 Euro und 24 Euro,
Wegfall der niedrigsten Pauschale von 6 Euro).

– Im Bereich der Fahrtkosten bei Fahrten zur sog. regelmäßigen
Arbeitsstätte wird gesetzlich festgelegt, dass es höchstens noch
eine solche Tätigkeitsstätte je Dienstverhältnis gibt. Die
Bestimmung erfolgt durch den Arbeitgeber oder anhand von
„quantitativen Elementen“ (neuer Begriff: „erste
Tätigkeitsstätte“).

Die Regelungen zur steuerlichen Organschaft werden vereinfacht und
an aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die Durchführung des
Gewinnabführungsvertrags sowie die formalen Voraussetzungen beim
Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags werden erleichtert, ein
Feststellungsverfahren im Interesse der Verfahrensökonomie und
Rechtssicherheit eingeführt.

Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag wird von derzeit 511.500
Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 1.023.000 Euro) auf 1
Million Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2 Millionen Euro)
angehoben.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstag, den 25.
Oktober 2012 in 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages
verabschiedet und am Freitag, den 23. November 2012 im Bundesrat
behandelt. Der Entwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weitere Informationen unter:
http://