Flosbach: Rot/Grün schafft sich selbst ab – Entlastung für Arbeitnehmer verweigert, Steuersünder davonkommen lassen, umweltpolitische Maßnahmen blockiert

Rot/Grün und die von ihnen geführten Bundesländer
haben am gestrigen Mittwoch im Vermittlungsausschuss wichtige
steuerliche Gesetzesvorhaben scheitern lassen, einige davon ganz
(Steuerabkommen Schweiz, steuerliche Förderung der Gebäudesanierung),
andere zumindest teilweise (Abbau der kalten Progression). Hierzu
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Klaus-Peter Flosbach:

„Es bleibt schleierhaft, wie das SPD und Grüne vor ihren
Mitgliedern und den Wählern verantworten wollen: Alle Werte, wofür
die Sozialdemokraten angeblich stehen, haben sie gestern im
Vermittlungsausschuss kurzerhand über Bord geworfen. Der neu gekürte
SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück kann nur destruktiv. Von einer
Regierungsfähigkeit ist die Partei Lichtjahre entfernt.

So haben Rot/Grün und die von ihnen geführten Länder dafür
gesorgt, dass das Gesetz der Koalition zum Abbau der kalten
Progression in wesentlichen Teilen gescheitert ist. Zwar kommt
immerhin die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des
Grundfreibetrags ab 2013. Die Koalition wollte aber – angesichts
sprudelnder Steuereinnahmen – den Bürgerinnen und Bürger auch darüber
hinaus etwas zurückgeben: Nämlich den Teil der Steuermehreinnahmen,
der rein inflationsbedingt ist. Hiervon hätten vor allem die
niedrigen Einkommen profitiert. Dies haben die Sozialdemokraten
verhindert. Betroffen sind dadurch vor allem die geringverdienenden
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Am schlimmsten jedoch ist, dass Rot/Grün und ihre Bundesländer bis
zu 10 Milliarden Euro verbrannt haben, die bei einem Zustandekommen
des Steuerabkommens Schweiz für Bund, Länder und Kommunen erzielt
worden wären. Denn auch das Steuerabkommen Schweiz hat Rot/Grün – aus
reiner Wahlkampftaktik – scheitern lassen. Wer wie Rot/Grün bis zu 10
Milliarden Euro von Steuersündern ausschlägt, dafür aber in
Deutschland die Steuerehrlichen höher besteuern will, verabschiedet
sich aus der Seriosität.

Deutsche Steuersünder können sich bei der SPD bedanken: Sie können
auch weiterhin weitgehend ungestört ihr Schwarzgeld in der Schweiz
parken. Deutsche Steuerforderungen verjähren nach und nach. Das
Abkommen hätte hier hingegen für eine systematische Nachversteuerung
der Vermögen in der Schweiz gesorgt. Diese Chance ist nun vertan.
Stattdessen bleibt das Geld deutscher Steuersünder – abgesehen von
Zufallsfunden – unversteuert in der Schweiz liegen.

Selbst in der Umweltpolitik ist kein Verlass mehr auf Rot/Grün.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem
CO2-Gebäudesanierungs-maßnahmen von Hauseigentümer steuerlich
gefördert werden sollten, wurde von Rot/Grün ebenfalls zum Scheitern
gebracht. Dabei war die Koalition zu weitgehen¬den Entgegenkommen
bereit, um die damit verbundenen Mindereinnahmen der Länder zu
reduzieren.

Im Gegensatz zu der Opposition ist sich die Koalition ihrer
umweltpolitischen Verantwortung allerdings bewusst. Die
Bundesregierung hat daher die Absicht, als Alternative die
CO2-Gebäudesanierungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) deutlich aufzustocken.

Hintergrund:

Rot/Grün und die von ihnen geführten Bundesländer haben wichtige
steuerliche Vorhaben der Koalition am gestrigen Mittwoch im
Vermittlungsausschuss zum Scheitern gebracht. Im Einzelnen betrifft
dies:

– Gesetz zum Abbau der kalten Progression: Den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollte ein Teil der
inflationsbedingten Steuermehreinnahmen zurückgegeben
werden. Hierzu sollte der steuerliche Grundfreibetrag
angehoben und die Tarifkurve entsprechend angepasst
werden.

Im Vermittlungsausschuss war nur eine Verständigung auf die
Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages möglich.

– Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden: Aufwendungen für
energetische Sanierungsmaßnahmen sollten im Falle einer
Einkunftserzielung über zehn Jahre im Rahmen der
jeweiligen Einkunftsart abgeschrieben werden können.
Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, sollten
die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise
geltend machen können.

Diesem Vorhaben haben die SPD und ihre Länder grundlegend die
Zustimmung verweigert.

– Steuerabkommen mit der Schweiz: Dieses hätte für eine
Nachbesteuerung der Altgelder deutscher Steuersünder in
der Schweiz gesorgt. Für das Kapitalvermögen (nicht bloß
die Erträge) waren Steuersätze von 21 % bis 41 %
vorgesehen. Für künftige Erträge sollte eine
Abgeltungsbesteuerung nach deutschem Vorbild gelten.

Auch dieses Vorhaben ist gestern gescheitert.

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