Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Zweite
Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
beschlossen. Es geht dabei um Nachfolgeregelungen für den sog.
Spitzenausgleich, mit dem energieintensiv produzierende Unternehmen
bei der Energie- und Stromsteuer entlastet werden. Hierzu erklären
der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Norbert
Schindler:
„Der heutige Beschluss ist eine gute Nachricht für die deutschen
Unternehmen: Der Spitzenausgleich wird auch nach 2012 fortgeführt und
für die nächsten zehn Jahre gesichert. Es geht uns darum, die
Belastung der deutschen Wirtschaft durch die Energie- und Stromsteuer
abzufedern. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer
Unternehmen muss erhalten bleiben. Nur so sichern wir auch die
Arbeitsplätze in Deutschland.
Die bisherigen Regelungen sind von der Europäischen Kommission nur
bis Ende 2012 genehmigt gewesen. Es bestand daher dringender
Handlungsbedarf für eine Nachfolgeregelung. Die Koalition räumt dem
Vorhaben hohe Priorität ein.
Dabei ist die steuerliche Begünstigung kein Selbstzweck. Den
Spitzenausgleich erhalten die Unternehmen künftig nur noch, wenn sie
im Gegenzug deutliche Energieeinsparungen erbringen. Hierzu werden
konkrete Effizienzwerte pro Jahr festgelegt, die von den
verschiedenen Branchen erreicht werden müssen. Die Koalition von
Union und FDP führt erstmals eine solche Verknüpfung ein und geht
damit umweltpolitisch einen konsequenten Weg.
Zugleich haben wir in dem Gesetz auch die Steuerentlastung für die
gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme neu geregelt. Die bisherige
Steuerentlastung musste wegen beihilferechtlicher Vorbehalte aus
Brüssel eingestellt werden. Die Auszahlung kann jetzt zügig wieder
aufgenommen werden.“
Hintergrund:
Die bisherigen Steuerbegünstigungen im Energiesteuer- und im
Stromsteuergesetz für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes wurden
1999 von Rot-Grün im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt.
Auf diese Weise sollte die internationale Wettbewerbsfähigkeit
energieintensiv produzierender Unternehmen erhalten werden. Die
Begünstigungstatbestände sind von der Kommission beihilferechtlich
nur bis zum 31. Dezember 2012 genehmigt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Nachfolgeregelung
umgesetzt. Unternehmen, die weiterhin den sog. Spitzenausgleich in
Anspruch nehmen wollen, müssen künftig Energiemanagement- oder
Umweltmanagementsysteme betreiben. Voraussetzung ist außerdem, dass
die begünstigten Wirtschaftszweige insgesamt („Glockenlösung“) einen
Beitrag zur Energieeinsparung erbringen. Die konkreten Effizienzwerte
sind für jedes Jahr gesetzlich vorgegeben: 1,3 Prozent für die
Bezugsjahre 2013 bis 2015, 1,35 Prozent ab dem Bezugsjahr 2016. Im
Jahr 2017 werden die Ergebnisse evaluiert.
Des Weiteren wurde geregelt:
– Die bislang vollständige Steuerentlastung für KWK-Anlagen im
Energiesteuergesetz musste wegen beihilferechtlicher Vorbehalte
der Europäischen Kommission zum 1. April 2012 eingestellt
werden. Angesichts der Bedeutung der steuerlichen Förderung von
KWK-Anlagen, die im Zuge der Energiewende noch zugenommen hat,
soll die Auszahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder
aufgenommen werden.
– Die abgesenkten Steuersätze bei der Luftverkehrsteuer werden
auch für das kommende Jahr 2013 gesetzlich fortgeschrieben.
Hierbei handelt es sich um eine technische Anpassung, um
sicherzustellen, dass die Gesamtbelastung der
Luftverkehrsbranche (aus Luftverkehrsteuer und
CO2-Emissionshandel) 1 Milliarde Euro nicht übersteigt.
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