Die SPD hat angekündigt, die Bekämpfung der
Steuerhinterziehung zum zentralen Wahlkampfthema zu machen. Hierzu
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Klaus-Peter Flosbach:
„Die SPD hinkt beim Thema Bekämpfung der Steuerhinterziehung und
der Steuerflucht hoffnungslos hinterher. Es ist der verzweifelte
Versuch der SPD, auf einen längst fahrenden Zug aufzuspringen.
Die Union ist seit Beginn der Wahlperiode konsequent gegen
Steuerhinterziehung und Steuerflucht vorgegangen. Während die SPD nur
redet, haben wir gehandelt: So haben Union und FDP die
Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft.
Steuerliche Schlupflöcher wurden gestopft, missbräuchliche
Gestaltungen nach und nach beseitigt – wie etwa die Cash-GmbH bei der
Erbschaftsteuer.
Auf internationaler Ebene haben wir bilaterale Abkommen mit 36
Staaten geschlossen, um den geltenden OECD-Standard –
Informationsaustausch auf Ersuchen – durchzusetzen. Speziell mit den
USA haben wir eine neue Art von Abkommen auf den Weg gebracht, mit
dem – weitergehend als bisher – sogar ein automatischer
Informationsaustausch verankert wird. Dieser soll Vorbild für die
weitere Entwicklung auf EU-Ebene und weltweit sein.
Durch das von uns vorgelegte Steuerabkommen mit der Schweiz,
welches am rot-grün dominierten Bundesrat gescheitert ist, hätten wir
auf einen Schlag alle deutschen Steuersünder in der Schweiz erwischt.
Es wären – auch bei verjährten deutschen Steuerforderungen – 21
Prozent bis 41 Prozent des Vermögens eingezogen worden, bei
Erbschaften sogar 50 Prozent.
Bei der Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen großer
internationaler Konzerne nimmt Deutschland eine führende Rolle ein.
Bundesfinanzminister Schäuble hat dieses Thema bereits
vorangetrieben, als die SPD es noch gar nicht als Problem erkannte.
Unter maßgeblicher Unterstützung der unionsgeführten Bundesregierung
hat die OECD einen Aktionsplan gegen Gewinnverlagerungen in
Niedrigsteuerländer vorgelegt, der jetzt nach und nach umgesetzt
wird.
Die SPD und ihr Kanzlerkandidat Peer Steinbrück lenken mit der
Kampagne gegen Steuerhinterziehung von ihrem eigenen Versagen ab.
Unter dem früheren Bundesfinanzminister Steinbrück war hier
weitgehend Stillstand. Die Ehrlichkeit würde es gebieten, dass Herr
Steinbrück zunächst bilanziert, was er selbst als früherer
Bundesfinanzminister erreicht hat. Außer seinen wirkungslos
verpufften Drohungen, die „Kavallerie“ ausreiten zu lassen, herrscht
hier Fehlanzeige.“
Hintergrund:
1. Bekämpfung der Steuerhinterziehung
SPD, Grüne und Linke reklamieren bei der Bekämpfung der
Steuerhinterziehung die Meinungsführerschaft für sich. Die Fakten
sprechen eine andere Sprache:
– Durch das Jahressteuergesetz 2009 – noch unter der Großen
Koalition – wurde die Verfolgungsverjährungsfrist für
Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängert.
– Die jetzige Koalition aus CDU/CSU und FDP hat 2011 dafür
gesorgt, dass die Voraussetzungen für eine strafbefreiende
Selbstanzeige deutlich verschärft wurden:
-Straffreiheit erlangt nur noch, wer vollständig alle Teile der
Steuerhinterziehung aufdeckt, sich also nicht nur „scheibchenweise“
offenbart. -Auch ist die zeitliche Grenze, bis zu der sich ein
Steuersünder den Behörden offenbart haben muss, früher als bisher
angesetzt: Künftig muss die Selbstanzeige bereits erfolgt sein, bevor
eine Prüfungsanordnung des Finanzamts raus ist. -Die Straffreiheit
tritt nur ein, wenn die Steuern innerhalb der ihm vom Finanzamt
gesetzten Frist nachentrichtet werden. Die „Rechnung“, die dem
Steuersünder präsentiert wird, beinhaltet – bis zu zehn Jahre in die
Vergangenheit zurück – die hinterzogenen Steuern und Zinsen von 6
Prozent p.a. Hinzu kommt, wenn das hinterzogene Vermögen 50.000 Euro
übersteigt, eine Strafgebühr von 5 Prozent der jeweiligen einzelnen
verkürzten Steuer.
– Zusammen mit den Ländern und Fachleuten aus Wissenschaft und
Praxis werden wir prüfen, inwieweit eine noch weitergehende
Verschärfung der Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige
sinnvoll und möglich ist. Eine entsprechende Passage wurde auch
in das Regierungsprogramm der CDU Deutschlands aufgenommen.
– Wichtig sind auch die bilateralen Abkommen
(Doppelbesteuerungsabkommen, Informationsaustauschabkommen), mit
denen der OECD-Standard für den Austausch von steuerlich
relevanten Informationen verankert worden ist. Der
OECD-Standard, den Deutschland mit den anderen Staaten nach und
nach umgesetzt hat, sieht eine Information „auf Ersuchen“ vor.
In der laufenden Wahlperiode sind 36 solcher bilateraler
Abkommen abgeschlossen werden. Der frühere Bundesfinanzminister
Steinbrück (SPD) hat es lediglich auf 6 gebracht.
– Zusammen mit fünf anderen europäischen Staaten hat Deutschland
vereinbart, bei der Vereinbarung eines erweiterten automatischen
Informationsaustauschs, der sich auf alle Kapitaleinkünfte
erstreckt, voranzugehen. Dieser Standard soll EU- und weltweit
etabliert werden.
– Vorbild für den automatischen Informationsaustausch ist das sog.
FATCA-Abkommen, welches fünf europäische Staaten (jeweils
separat) mit den USA geschlossen haben. Durch das Abkommen
verpflichten sich die Vertragsparteien, steuerrelevante Daten
von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig auszutauschen. In
Deutschland haben wir das Umsetzungsgesetz zu diesem
völkerrechtlichen Vertrag am 27. Juni 2013 im Bundestag
verabschiedet.
2. Steuervermeidungsstrategien großer internationaler Konzerne
International verfolgt die Union konsequent die Linie, Steueroasen
auszutrocknen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen zu
unterbinden. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat sich mit
seinem britischen und dem französischen Kollegen an die Spitze einer
Bewegung gesetzt, die entsprechende Arbeiten vorantreibt.
Bereits auf dem G8-Gipfel in Lough Erne vom 17.-18. Juni 2013
haben die Staats- und Regierungschefs ihre Unterstützung für die
laufenden Arbeiten der OECD zu „Base Erosion and Profit Shifting –
BEPS“ (Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und Gewinnverschiebungen)
erklärt. Die G8 setzten damit ein klares Zeichen gegen aggressive
Steuergestaltungen multinationaler Konzerne, die Steuervermeidung zum
Ziel haben.
Die OECD hat inzwischen ihren Aktionsplan zu BEPS ausgearbeitet
(unter maßgeblicher Unterstützung der deutschen Bundesregierung) und
im Juli 2013 vorgelegt. Dieser wurde von den G20-Finanzministern im
Rahmen des Treffens am 19./20. Juli 2013 gebilligt. Es handelt sich
um einen Katalog von 15 Maßnahmen, auf dessen Grundlage bis Ende 2015
wirksame und international abgestimmte Regelungen gegen BEPS
erarbeitet werden sollen.
Beispielsweise ist im Bereich der digitalen Wirtschaft
(E-Commerce) eine Besteuerung der erheblichen und immer größer
werdenden Gewinne sicherzustellen.
Zudem sollen Regelungen entwickelt werden, um sog. hybride
Gestaltungen zu unterbinden. Gemeint sind verschiedene Möglichkeiten
der internationalen Nichtbesteuerung durch Gestaltungen, bei denen
ein Sachverhalt von zwei Staaten unterschiedlich steuerlich
qualifiziert wird. Durch solche Gestaltungen können multinationale
Unternehmen eine verringerte Besteuerung ihrer Gewinne bewirken.
Bekannt sind etwa Modelle, bei denen verbundene Unternehmen im
Ausland Zinsaufwand geltend machen können, während die entsprechenden
Einnahmen in Deutschland als steuerfreie Dividenden behandelt werden.
Hier ist die Koalition von CDU/CSU und FDP auf nationaler Ebene
bereits tätig geworden. Durch das
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist diese Möglichkeit beseitigt
worden.
Was den Aktionsplan angeht, so sollen einige Regelungen bereits im
kommenden Jahr 2014 vorgelegt werden, andere bis 2015. Die Union
setzt sich dafür ein, diese Regelungen jeweils zeitnah umzusetzen.
Das Regierungsprogramm der CDU Deutschlands für die kommende
Legislaturperiode hält als Ziel ausdrücklich fest: Internationale
Großkonzerne sollen angemessen besteuert werden. Wer in Deutschland
wirtschaftlich aktiv ist, soll hier auch Steuern zahlen. Einem
überzogenen und aggressiven Ausnutzen von Unterschieden in den
Steuersystemen der verschiedenen Länder ist entgegen zu wirken.
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