Zahlungen, die Flugreisenden heute bei 
Verspätungen oder Annullierungen zustehen, gehören vielleicht bald 
der Vergangenheit an. Der Grund: Am 11. Juni 2015 stehen im 
Verkehrsministerrat die Fluggastrechte auf der Tagesordnung. Wenn die
Neuregelung verabschiedet wird, verlieren die Verbraucher einen 
Großteil der heute bestehenden Ansprüche. Deutschlands Stimme kann 
helfen, dies zu verhindern.
   Darum geht es: Bisher müssen Airlines ab einer dreistündigen 
Verspätung Ausgleich leisten. Die Neuregelung sieht vor, dass erst ab
fünf, neun oder zwölf Stunden gezahlt werden muss – je nach Länge der
Flugstrecke. Bei „unerwarteten Flugsicherheitsmängeln“ können sich 
die Fluggesellschaften sogar komplett von ihrer Zahlungspflicht 
befreien. Betroffen ist die Mehrzahl der technischen Defekte, die 
derzeit für die Airlines nicht als Entlastungsgrund gelten.
   Beim Treffen am 11. Juni klärt der Rat, wie er sich im 
entscheidenden Trilog im Herbst positionieren wird – und hier zählt 
die Stimme Deutschlands. Der ADAC appelliert daher dringend an die 
Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Beibehaltung des
bestehenden Verbraucherschutzniveaus einzusetzen – so wie es im 
Koalitionsvertrag versprochen wurde.
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