Fluggastrechte müssen erhalten bleiben / Deutschlands Stimme im EU-Verkehrsministerrat entscheidet mit über Verbraucherschutzniveau

Zahlungen, die Flugreisenden heute bei
Verspätungen oder Annullierungen zustehen, gehören vielleicht bald
der Vergangenheit an. Der Grund: Am 11. Juni 2015 stehen im
Verkehrsministerrat die Fluggastrechte auf der Tagesordnung. Wenn die
Neuregelung verabschiedet wird, verlieren die Verbraucher einen
Großteil der heute bestehenden Ansprüche. Deutschlands Stimme kann
helfen, dies zu verhindern.

Darum geht es: Bisher müssen Airlines ab einer dreistündigen
Verspätung Ausgleich leisten. Die Neuregelung sieht vor, dass erst ab
fünf, neun oder zwölf Stunden gezahlt werden muss – je nach Länge der
Flugstrecke. Bei „unerwarteten Flugsicherheitsmängeln“ können sich
die Fluggesellschaften sogar komplett von ihrer Zahlungspflicht
befreien. Betroffen ist die Mehrzahl der technischen Defekte, die
derzeit für die Airlines nicht als Entlastungsgrund gelten.

Beim Treffen am 11. Juni klärt der Rat, wie er sich im
entscheidenden Trilog im Herbst positionieren wird – und hier zählt
die Stimme Deutschlands. Der ADAC appelliert daher dringend an die
Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Beibehaltung des
bestehenden Verbraucherschutzniveaus einzusetzen – so wie es im
Koalitionsvertrag versprochen wurde.

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