Mit neuen Vorgaben regelt Brüssel, unter welchen
Voraussetzungen Flughäfen eine Förderung der öffentlichen Hand
erhalten können. In einem Umfeld, in dem in Europa von 480 Flughäfen
über 400 Verluste schreiben, sind die Vorschläge der EU-Kommission
aus Sicht des Flughafenverbandes ADV schlicht marktfremd.
„Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission ist marktfremd und geht an
den Erfordernissen des Luftverkehrs vorbei“, so das Urteil von Ralph
Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. In Europa
schreiben von 480 Flughäfen über 400 Verluste. Die Vorschläge der
EU-Kommission würden in weiten Teilen Süd- und Osteuropas zu einer
Schließung der Flughäfen führen. Aber auch in Deutschland wären viele
Flughäfen von der Brüsseler Neureglung betroffen. Alle deutschen
Flughäfen spüren deutlich die Folgen der Wirtschafts- und
Finanzkrise, die schwierige Wettbewerbssituation der Airlines und die
nationalen Belastungen durch die Luftverkehrsteuer. In einer Zeit, in
der Fluggesellschaften Strecken streichen und Flughafenentgelte
sinken, gelingt es aktuell nur noch sechs der 22 internationalen
Verkehrsflughäfen mit einem positiven Nettoergebnis abzuschließen.
„Wenn jetzt Flughäfen ohne Berücksichtigung der Situation vor Ort
und nur orientiert an starren Kriterien hinsichtlich ihrer
Zukunftsfähigkeit beurteilt werden sollen, entmachtet die
EU-Kommission die nationale Politik und handelt gegen jede
Marktlogik. Wir appellieren daher an das Europäische Parlament,
Änderungen einzufordern“, erläutert Ralph Beisel und ergänzt: „Wir
brauchen in Deutschland keine neuen Flughäfen, aber eine Perspektive
für unser bewährtes Flughafensystem. Wo eine wirtschaftliche
Entwicklungsmöglichkeit für einen Flughafen gegeben ist, muss bei
kleinen Flughäfen auch eine öffentliche Unterstützung für einen
ausreichenden Zeitraum möglich sein“. Auch die ADV spricht sich gegen
dauerhafte Betriebssubventionen für Flughäfen aus. Eine Unterstützung
durch die Gesellschafter muss jedoch für eine angemessene
Übergangszeit von zehn Jahren möglich bleiben. Die EU-Kommission will
hingegen kleineren Flughäfen nur noch unflexible Zeitfenster
einräumen, innerhalb derer Betriebsbeihilfen durch die öffentliche
Hand erlaubt sind.
Der Flughafenverband fordert zudem, dass auch künftig
Einzelfallentscheidungen über die Förderung größerer Investitionen in
Sicherheits- und Flugbetriebsanlagen möglich sein müssen. „Es ist
kurzsichtig, nur nach Kriterien wie der Flughafengröße zu
entscheiden. Die EU-Kommission verkennt, dass bei
Infrastrukturmaßnahmen immer ein langer Atem notwendig ist. Häufig
vergehen viele Jahre, bis Bauvorhaben an Flughäfen abgeschlossen und
profitabel sind“, so Ralph Beisel weiter und resümiert: „Flughäfen
schaffen gesellschaftlichen Wohlstand, sichern Arbeitsplätze und sind
ein volkswirtschaftliches Pfund. Verantwortliche
EU-Luftverkehrspolitik erfordert Augenmaß statt bürokratischer
Regelwerke.“
Hinweis: Das ADV-Positionspapier zum Entwurf der EU-Kommission für
neue Beihilfeleitlinien kann unter
http://www.adv.aero/fachbereiche-themen/recht/eu-beihilferecht/
abgerufen werden.
Kontakt:
Friederike Langenbruch
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