Der Planfeststellungsbeschluss für die geplante
dritte Start- und Landebahn am Flughafen München ist rechtmäßig. Das
entschied am heutigen Mittwoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
„Das Urteil der Richter ist eine wichtige Weichenstellung für die
künftige Entwicklung des Münchner Flughafens. Gleichzeitig ist es ein
gutes Zeichen für alle Flughäfen in unserem Land. Die bedarfsgerechte
Entwicklung der Flughafeninfrastruktur in Deutschland muss auch
weiterhin möglich sein und der Münchner Airport spielt da als
Drehkreuz eine entscheidende Rolle“, sagte Ralph Beisel,
Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, heute in Berlin.
Der Flughafenverband begrüßt, dass die Ausbauplanung des Münchner
Flughafens vom Gericht bestätigt wurde. Sie ist für den langfristigen
Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Luftverkehrsdrehscheibe München
dringend erforderlich. „Gemeinsam mit der Region und allen
Betroffenen kann der Flughafen München am Zukunftsprojekt Dritte Bahn
weiterarbeiten und den Dialog über die Ausbauplanung fortsetzen“, so
Verbandschef Beisel abschließend.
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