Förderperiode der Bildungsprämie um zwei Jahre verlängert

Förderperiode der Bildungsprämie um zwei Jahre verlängert

Mit der Bildungsprämie werden grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit notwendig sind, die wichtiges fachliches Knowhow vermitteln und Kompetenzen erweitern.
Sie wollen langfristig ein gut qualifizierter Mitarbeiter bleiben, der ständig auf dem neusten Stand ist, sich an aktuellen Trends orientiert und gezielt weiterbildet? Dann nutzen Sie jetzt noch ihre Chance, dies mit einer Unterstützung von bis zu 500 Euro vom Staat zu tun. Einzige Voraussetzungen sind: der Antragsteller darf nicht arbeitssuchend sein und höchstens über ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro verfügen.

In der Regel ist der Prämiengutschein dann drei Monate gültig. Sie kann z.B. für einen der über 50 staatlich geprüften und zugelassenen Qualifikationen der BSA-Akademie eingelöst werden. Über die „Bildungsprämie“ können sich Erwerbstätige (bis 20.000 Euro, bei gemeinsam Veranlagten bis 40.000 Euro jährlich zu versteuernden Einkommen) eine Weiterbildung mit 50 % bezuschussen lassen, jedoch maximal mit 500 Euro. Dafür ist es notwendig, dass die beantragende Person mindestens die gleiche Summe nochmals selbst investiert.

Beispiele:

• Die Investition für den Lehrgang „Trainer für Sportrehabilitation“ beträgt 798 Euro. Hier könnte über die „Bildungsprämie“ die Hälfte der Lehrgangsgebühr (399 Euro) durch den Staat bezuschusst werden, 399 Euro müsste der Lehrgangsteilnehmer noch selber zahlen.
• Der „Manager für Fitness und Freizeitanlagen“ kostet 3.512 Euro. Hier könnte über die „Bildungsprämie“ der Maximalzuschuss von 500 Euro gewährt werden. Der Teilnehmer müsste 3.012 Euro selbst tragen.
• Auch alle anderen Lehrgänge der BSA-Akademie können über die Bildungsprämie gefördert werden.

Wichtig:

Pro Person kann die „Bildungsprämie“ einmal alle zwei Jahre beantragt werden.
Weitere Fördermöglichkeiten:
– Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
– Meister-BAföG: Förderung für eine „Qualifikation auf Meisterniveau“
– Fördermittel durch die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr
– Förderung durch Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften
– Regionale Fördermöglichkeiten

BSA-Beratungsstelle für Förderungen

Sie möchten sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten näher informieren oder brauchen Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln? Dafür stehen Ihnen bei der BSA-Akademie unsere Förderungs-Spezialisten, die bundesweit beraten kostenlos zur Verfügung: Studienzentrum Leipzig: Tel: (0341) 2111836, leipzig@bsa-akademie.de; Servicecenter Saarbrücken: Tel: (0681) 6855 143, servicecenter@bsa-akademie.de
Interessante Links:
Fördermöglichkeiten für BSA-Lehrgänge

Weitere Informationen unter:
http://www.bsa-akademie.de