Der Bundesrat hat heute die Bundesregierung nachdrücklich gebeten, eine rentenrechtlich befriedigende Lösung für solche Personen herbeizuführen, die in der DDR ohne Versorgungsausgleich geschieden worden sind.
Unter Berücksichtigung des überwiegend schon sehr fortgeschrittenen Alters der Betroffenen seien die Erarbeitung und Festlegung konkreter Lösungen zügig in Angriff zu nehmen und die beschlossenen Maßnahmen sodann unverzüglich umzusetzen.
Zur Begründung führen die Länder aus, dass die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen für die bis zum 31. Dezember 1991 im Beitrittsgebiet geschiedenen Ehegatten weder eine Hinterbliebenenrente noch Leistungen aus einem Versorgungsausgleich vorsehen.
Aus Sicht des Bundesrates ergeben sich daraus erhebliche soziale Härten insbesondere bei älteren geschiedenen Frauen, die in der DDR ihr Leben vorrangig der Familie und der Erziehung der Kinder gewidmet haben. Die betreffenden Personen verfügten regelmäßig über eine nur sehr geringe eigene Altersrente oder hätten gar keinen Anspruch auf eine Altersrente.
Ein Verweis dieser Personengruppe auf Leistungen der Grundsicherung im Alter sei keine hinnehmbare Lösung.
Entschließung des Bundesrates zur „Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 Geschiedenen“
Drucksache 392/10 (Beschluss)