Die Einzel-Unfallversicherung ist die Versicherung einer einzelnen Person. Sie umfasst Unfälle des täglichen Lebens, also Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes. Die Einzel-Unfallversicherung wird im Allgemeinen von Personen abgeschlossen, die einen individuell maßgeschneiderten Versicherungsschutz wünschen und keine weiteren Personen versorgen müssen.
Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html
Durch die Familien-Unfallversicherung wird eine ganze Familie per Vertrag versichert. Das führt auch zur Kostenersparnis, da es günstiger ist, die Familie als Ganzes zu versichern als jede einzelne Person. Wenn ein Kind geboren wird, so ist dieses drei Monate beitragsfrei zu den im Versicherungsvertrag genannten Summen mitversichert. Das gleiche gilt bei Heirat für den Ehepartner.
Die Kinder-Unfallversicherung kann bei den meisten Gesellschaften von Geburt an abgeschlossen werden. Hier erfolgt die Berechnung der Prämien nach speziellen Tarifen. Ab dem 18. Lebensjahr wird die Unfallversicherung in den Erwachsenentarif umgestellt. Entgegen den Allgemeinen Bedingungen zur Unfallversicherung (AUB) ist bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr die Vergiftung infolge der versehentlichen Einnahme schädlicher Stoffe mit versichert. Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, wird die Unfallversicherung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes beitragsfrei weiter geführt.
In der Gruppen-Unfallversicherung können mindestens drei Personen durch einen einzigen Versicherungsnehmer in einem Versicherungsschein versichert. Die Prämie ist nach der Anzahl der versicherten Personen gestaffelt und niedriger als bei Einzelabschlüssen. Die Gruppen-Unfallversicherung ist unter Gewährung von Beitragsnachlässen zulässig, wenn sie abgeschlossen wird vom
– Arbeitgeber für Arbeitnehmer,
– Verein für seine Vereinsmitglieder oder
– Vom Veranstalter für die die Besucher
Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewehr ist eine Kombination einer Risikounfallversicherung und einer Kapitalversicherung. Der Versicherer macht die Zusage, unabhängig von einer eventuellen Unfall-Leistung während der Vertragsdauer, die eingezahlten kapitalbildenden Beiträge entweder zu einem vereinbarten Termin oder bei Tod der versicherten Person in voller Höhe zu erstatten.
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