
Um im Berufsleben vorankommen zu können, hilft es, sich
neue Fähigkeiten anzueignen bzw. bestehendes Wissen zu vertiefen. Fortbildungen
sind ideal um sich im bestehenden Beruf weiter zu qualifizieren. Doch wie
unterscheiden sich einzelne Fortbildungs-Formen voneinander? Wie sieht es mit
einer Freistellung für Arbeitnehmer aus? Wir klären über die bekanntesten
Fortbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer auf.
Welche Formen der
Fortbildung gibt es?
Fortbildungen sind ein wichtiger Teil der Berufsbildung.
Sie bieten grundsätzlich jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit, vorhandene
berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen und zu vertiefen. Hierbei
können verschiedene Formen der Fortbildung in Anspruch genommen werden:
- Erhaltungsfortbildung:
Auffrischen von vorhandenem Wissen, um eine qualitativ hochwertige
Arbeitsleistung erbringen zu können - Anpassungsfortbildung:
Hier steht die Anpassung an einen bestimmten aktuellen technischen Wissensstand
im Vordergrund - Aufstiegsfortbildung:
Sinnvoll, um mehr Verantwortung im Job übernehmen zu können; in der Regel mit
Absolvieren einer Abschlussprüfung - Erweiterungsfortbildung:
Vertiefung bestehender Kenntnisse und Fähigkeiten oder Erweiterung um zusätzliche
Lerninhalte
Bei den meisten Fortbildungen müssen bestimmte
Voraussetzungen erfüllt werden. Die Zugangsvoraussetzungen
für Fortbildungen können sich voneinander unterscheiden, ebenso die
Fortbildungsdauer. Diese kann bei der
Aufstiegsfortbildung bei bis zu 3 Jahren liegen. Voraussetzung hierfür sind
meistens eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie einige Jahre
Berufserfahrung.
Eine Fortbildung stellt eine echte Alternative zu einem
berufsbegleitenden Studium dar. Sie ist nicht nur kürzer als entsprechende
Studiengänge, sondern wird auch ebenso anerkannt wie ein Studienabschluss.
Freistellung
während der Fortbildung?
Charakteristisch für Fortbildungen ist ihre kurze Dauer.
Meistens umfasst diese nur wenige Einheiten oder wird in einer
Einzelveranstaltung zu ausgewählten Themen oder Bereichen durchgeführt. Einzige
Ausnahme hierbei sind Aufstiegsfortbildungen, in die mehr Zeit investiert
werden muss. Bei allen Formen der Fortbildung stellt sich also die Frage, wie
es mit einer Freistellung von der Arbeit aussieht.
Arbeitnehmer haben im Sinne des Bildungsurlaubs Anspruch
auf fünf bezahlte Arbeitstage im Jahr. Voraussetzung: Es muss sich um eine
anerkannte Bildungsveranstaltung handeln, die das Ziel einer beruflichen oder
politischen Weiterbildung verfolgt. Die Dauer des Bildungsurlaubs kann sich von
Bundesland zu Bundesland ein wenig unterscheiden.
Wer übernimmt die
Kosten für eine berufliche Fortbildung?
Auch wenn es kein Hauptkriterium sein sollte, spielen die
Kosten einer Fortbildung bei vielen Arbeitnehmern eine große Rolle. Bei der
Kostenübernahme gibt es mehrere Möglichkeiten.
Finanzierung über
den Arbeitgeber: Wird die Fortbildung vom Arbeitgeber selbst initiiert,
übernimmt dieser in der Regel auch die entstehenden Kosten. Aber auch in
anderen Fällen ist eine Kostenübernahme möglich. Wer eine Fortbildung plant,
sollte also immer zuerst mit seinem Arbeitgeber sprechen. Dieser hat mehrere
Möglichkeiten, die Eigeninitiative seines Mitarbeiters zu honorieren.
Finanzierung über
Bund und Länder: Auch Bund und Länder bieten Fortbildungsförderungen an,
wie etwa für die Aufstiegsfortbildung. Mit dem Aufstiegs-BAföG
(Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) beteiligt sich der Bund
finanziell an der Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss. Ab Sommer 2020
sollen nebenberufliche
Weiterbildungen und Weiterbildungen in Vollzeit finanziell sogar noch
stärker vom Staat gefördert werden.
Selbstfinanzierung:
Kommt keine Finanzierung durch Bund und Länder oder den Arbeitgeber infrage,
kann man die Kosten natürlich auch selbst tragen. Diese können in der
jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.