Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg: Freiburger Ordnungsamt setzt körperliche Unversehrtheit von Veranstaltungsbesuchern aufs Spiel!

Das Ordnungsamt Freiburg hat für die morgige
Veranstaltung der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg
zum Thema „Direkte Demokratie“ in Freiburg-Zähringen Auflagen
erlassen, die der gegenwärtigen Sicherheitslage in Freiburg nicht
gerecht werden. Am morgigen Mittwoch, 31. Oktober 2018, veranstaltet
die AfD-Fraktion um 19 Uhr eine lang geplante Veranstaltung zur
Vorstellung des „Demokratiestärkungsgesetzes“ im Bürgerhaus Zähringen
in Freiburg mit den Landtagsabgeordneten Emil Sänze und Stefan Räpple
sowie dem Gastreferenten Karl-Heinz Schurder, Präsident des Vereins
„Bürgerwille“ e.V. Das Ordnungsamt der Stadt Freiburg hat die
Veranstaltung der Landtagsfraktion der AfD kurzfristig als
Versammlung eingestuft und ihr damit untersagt, Besuchern aus dem
extremistischen Spektrum den Zugang zu verwehren. Das Ordnungsamt der
Stadt Freiburg muss sich damit dem Vorwurf aussetzen, die körperliche
Unversehrtheit von Besuchern, Pressevertretern und Abgeordneten zu
gefährden. Gegenüber dem Ordnungsamt wurde seitens der
Landtagsfraktion der AfD unlängst mehrfach darauf hingewiesen, dass
es sich bei der Einordnung der Veranstaltung als Versammlung um eine
schwerwiegende Fehlentscheidung der Behörde handele. Denn gemäß
Fraktionsgesetz dient die eigenständige Öffentlichkeitsarbeit der
Fraktionen der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
parlamentarische Arbeit, der Vermittlung ihrer politischen
Standpunkte und dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über
parlamentarische Fragen. Aufgrund des gesetzlich auferlegten
Neutralitätsgebots kann es sich bei der Veranstaltung am morgigen
Mittwoch folglich nicht um eine Versammlung gemäß Versammlungsrecht
handeln.

Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ
Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
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