Dass eine Beamtin des Innenministeriums die
Untersuchung eines Falles beaufsichtigt, in den sie selbst verwickelt
sein könnte, ist ein Unding und ginge vor keinem Gericht durch. Der
Fall reiht sich – leider – ein in die Affären um die Vernichtung von
Akten oder Zeugen des Inlandsgeheimdienstes, die entweder
schmallippig waren oder deren Aussagen nicht zu trauen waren. Selbst
die Union spricht von einer Interessenkollision. Das sagt schon viel.
Die Entsendung der Beamtin H. in den Ausschuss ist kein Zufall,
sondern wahrscheinlich Absicht. Was daraus folgt, ist ebenso klar.
Die Frau muss erstens schnell als Zeugin gehört werden. Zweitens muss
sie als Aufpasserin abgezogen werden. Die Nachfolgerin oder den
Nachfolger sollten sich die Ausschussmitglieder genau ansehen.
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