Ist der Täter Migrant oder gar Flüchtling, ruft
„Allahu Akbar“ und attackiert Deutsche, steht unmittelbar die
Terror-These im Raum. Ist der Täter Deutscher, der Ausländer töten
wollte, sind schnell vermeintlich entlastende Gesichtspunkte zur Hand
– wie dessen soziale Lage oder psychische Verfassung. So
klassifizierte das Bundesinnenministerium den Anschlag von Bottrop
als „allgemein-kriminelle Tat“. Der nordrhein-westfälisches
Innenminister Herbert Reul (CDU) attestierte dem Täter „persönliche
Betroffenheit“. Dabei sollte politisch motivierter Terror allen
gleichermaßen zuwider sein, egal gegen wen er sich richtet. Das gilt
ganz besonders für den Bundesminister des Innern.
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