Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Leistungsschutzrecht

Das Gesetz ist gefährlich. Gerichte müssen nun
klären, wie lang „kleinste Textausschnitte“ sind, in der Zwischenzeit
können Abmahnanwälte die Rechtsunsicherheit ausnutzen. Bleiben
Kurzzusammenfassungen erlaubt, wie sie etwa Google zu seinen
Suchergebnissen anzeigt, wäre ausgerechnet der Konzern von der „Lex
Google“ gar nicht betroffen.

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