Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Urteil gegen Thomas Middelhoff

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Essen hat
gegen Thomas Middelhoff noch im Gerichtssaal Haftbefehl wegen
Fluchtgefahr erlassen. Das ist bemerkenswert. Denn kein anderer
Begriff scheint die Person Middelhoffs so präzise zu bezeichnen wie
Fluchtgefahr. Zum Leben Middelhoffs gehörte das hektische Hin und Her
zwischen Kontinenten, Ländern, Städten – und die Flucht aus der
Verantwortung. In seinem Schlusswort hat Middelhoff beteuert: „Ich
kann mir kein Fehlverhalten vorwerfen.“ Vermutlich kann er das
wirklich nicht. Eben das ist das Problem.

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