Viele Verantwortliche des ruandischen Genozids
wurden vor Gericht gestellt: In Arusha sprach das „Internationale
Straftribunal für Ruanda“ immerhin 61 Personen schuldig.
Hunderttausende wurden in Ruanda selbst verurteilt, auch im Ausland
einige Dutzend. Die meisten von ihnen wurden des Völkermords, seiner
Vorbereitung oder der Beihilfe für schuldig befunden. Wegen
unterlassener Hilfeleistung wurde keiner belangt. Der Völkerrechtler
Christopher Ayres hält das für nicht akzeptabel. Nicht ohne Grund
heiße das Abkommen aus dem Jahr 1948 „Konvention zur Vorbeugung und
Bestrafung von Völkermordverbrechen“: Auf die Vorbeugung werde bisher
viel zu wenig Wert gelegt. Um Völkermorden wirksam vorzubeugen, müsse
ein Passus aufgenommen werden, der auch unterlassene Hilfeleistung
unter Strafe stelle. Auch wenn diese Chance nun verstrichen ist, darf
der Vorschlag nicht verhallen.
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