Schutz vor der Datenkrake
Von Peter Riesbeck
EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament haben sich auf
eine neue Datenschutzregelung geeinigt. Nach drei Jahren. Wenig für
eine solch komplizierte Rechtsmaterie. Die Ziele der neuen Regelung
lauten: Im weltweiten Netz ist auch die EU endlich ein Rechtsraum, es
gelten gleiche Schutzstandards in jedem EU-Land, für alle
Unternehmen. Und: Der Internetnutzer erhält das Recht an seinen Daten
zurück. Im Zeitalter von Big Data haben längst Unternehmen die Rolle
der Datenkrake übernommen. Der neue Grundrechtsschutz ist also ein
doppelter: Das Gesetz sichert die Privatsphäre gegenüber dem Staat
und gegenüber Konzernen.
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