Frankfurter Rundschau: Kommentar zur Geburt des königlichen Babys in Großbritannien

Der Anspruch auf die Würde des Staatsoberhauptes
allein durch die Geburt ragt in unsere Zeit als Überbleibsel einer
gesellschaftlichen Urzeit. Einer Zeit, in der die Menschen nur selten
nach Können und Verdienst, sondern vor allem nach Herkunft und Geburt
beurteilt wurden. Aus einer Zeit, als nicht nur Königskinder, sondern
auch Bauernkinder und Bettlerkinder und Anwaltskinder und
Handwerkerkinder allesamt vor einer ganz gewissen Zukunft standen.
Freilich haben nach 1789 die Denker und gerade auch die bürgerlichen
Staatenlenker blitzschnell verstanden, dass dem Begriff der
Gleichheit einige gesellschaftliche Sprengkraft innewohnt. Deswegen
ist von diesem schönen Ideal menschlichen Miteinanders oft nur in,
nun ja, abgeschwächter Form die Rede (Gleichheit vor dem Gesetz
etwa, heißt es in unserem Grundgesetz) – ein paar erstrebenswerte
Ziele sollen der Menschheit schließlich für die kommenden
Jahrhunderte bleiben. Dennoch, zurück in die Gegenwart, ist es schon
starker Tobak, wenn ein Knabe geboren wird, der unweigerlich dereinst
König und Staatsoberhaupt wird, wenn er denn lange genug lebt. Man
denke nur, vor dem Bundestag in Berlin schösse ein bunt uniformierter
Haufen 41 Schüsse Salut, während vor dem Roten Rathaus eine
konkurrierende Truppe mit 62 Böllerschüssen die Geburt der künftigen
Bundespräsidentin begrüßte. Da haben wir es schon besser als die
Briten, allemal. Und wenn der kleine Prinz noch so süß ist.

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