Die Frankfurter Rundschau kommentiert die
Debatte über Abschiebungen
Beim jüngsten Abschiebeflug waren auch 50 unbescholtene Afghanen
dabei, und natürlich ist das skandalös. Aber kaum jemand stellt noch
eine andere Frage: Warum eigentlich hat jemand, der sich schuldig
gemacht hat oder von dem irgendwelche Behörden glauben, er könne das
irgendwann tun, weniger Schutz-, also Menschenrechte als einer, gegen
den nichts vorliegt? Es muss inzwischen leider daran erinnert werden,
dass es mit Rechtsstaat nichts zu tun hat, die Abschiebung in
lebensgefährliche Verhältnisse wie eine Strafe einzusetzen. Es muss
daran erinnert werden, dass Menschenrechte selbst für Kriminelle
gelten – dass sie nach Strafgesetzen zu büßen haben und nicht durch
Abschiebung in den Krieg. Ein „Rechtsstaat“, der das vergisst, hat
seine Identität verloren.
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