Die Frankfurter Rundschau kommentiert das Urteil
zum Elternunterhalt:
   Man muss nicht Ethik studiert haben, um zu wissen, dass es einem 
fundamentalen Gerechtigkeitsgefühl widerspricht, wenn ein Sohn für 
den Vater zahlen muss, der ihn Jahrzehnte zuvor verstoßen hat. Dieses
Urteil wirft aber auch ein grundsätzliches Schlaglicht auf den 
Elternunterhalt. Ist es wirklich angemessen, dass jemand, der 2100 
Euro netto im Monat verdient, 200 Euro für den Heimplatz des Vaters 
oder der Mutter zahlen muss? Bei der Grundsicherung im Alter gilt 
eine Einkommensgrenze von 100 000 Euro für jeden 
unterhaltspflichtigen Angehörigen; nur wer mehr verdient, wird vom 
Staat für die Eltern zur Kasse gebeten. Es wäre das Mindeste, die 
Einkommensgrenzen auch beim Elternunterhalt höher anzusetzen. Die 
jetzige Regelung überfordert viele Familien finanziell, auch 
diejenigen, die gerne für ihre Eltern zahlen.
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