Frankfurter Rundschau: Pressestimme zum Gießener Abtreibungsurteil

Die Frankfurter Rundschau kommentiert das Urteil
wegen „Werbung“ für Abtreibungen:

Die Frauenärztin Kristina Hänel hat die Rolle als „Märtyrerin“,
die ihr oft angedichtet wurde, nie gewollt. Dennoch kann man ihr
dankbar sein, dass sie sich nicht wegduckt. Ihr Gang durch die
Instanzen wirft ein Schlaglicht auf das paternalistische Frauenbild,
das sich im Paragrafen 219a offenbart. Aus ihm spricht die
Vorstellung, dass erwachsene Frauen sofort verantwortungslos
handelten, wenn sie online nicht auf widerwärtige Pranger wie
abtreiber.de angewiesen wären, sondern sich direkt bei Arztpraxen
informieren könnten.

Es ist gut, dass Justizministerin Katarina Barley nach dem Urteil
ihre Absicht bekräftigt hat, den Paragrafen 219a zu ändern. Doch wenn
sie es ernst meint, müsste die SPD bereit sein, einen Alleingang
gegen den verbohrten Koalitionspartner zu wagen.

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