Die Frankfurter Rundschau kommentiert das Urteil
zum Kopftuch in kirchlichen Einrichtungen:
Die Kirchen leisten gute soziale Dienste, keine Frage. Aber der
Lohn ihrer Angestellten fällt nicht vom Himmel, sondern kommt (in
diesem Fall) von den irdischen Krankenkassen. Trotzdem dürfen
kirchliche Einrichtungen Menschen, die einen abweichenden Glauben
bekunden, den Arbeitsplatz nehmen. Das mag dort angehen, wo
Katholiken und Protestanten ihren Glaubensritualen frönen. Wo sie mit
öffentlichem Geld öffentliche Dienste anbieten, handelt es sich um
ein längst überholtes Privileg auf Kosten der Freiheit des Einzelnen.
Man muss, ob Patient oder nicht, auch das islamische
Glaubensbekenntnis auf dem Kopf nicht mögen. Aber im Namen der einen
Religion die andere einzuschränken, das ist das Letzte, was wir
gerade in diesen Zeiten brauchen. Wenn die Gesetze so etwas erlauben,
dann wird es Zeit, sie zu ändern.
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Kira Frenk
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