Die Frankfurter Rundschau kommentiert das Urteil
im Nürburgring-Prozess:
Nimmt man Silvio Berlusconi zum Maßstab und zieht einen
unzulässigen Vergleich der Straftatbestände, dann hätte Ingolf Deubel
wahrscheinlich ein paar Stunden Sozialarbeit bekommen. Beim
Landgericht Koblenz konnte er allerdings, wie wir jetzt wissen, mit
Gnade nicht rechnen. Dass Großmannssucht und Leichtgläubigkeit die
Affäre bestimmten, steht im Gegensatz zur abschließenden rechtlichen
Bewertung bereits fest. Wären diese Verhaltensweisen strafbar, dann
wäre Deubel im Knast nicht allein. Wichtigster Zellennachbar wäre
Kurt Beck, der Ex-Ministerpräsident, der – was die Luftschlösser rund
um den „Freizeitpark“ betrifft – als Erfinder, Architekt und Bauherr
gelten darf. Er trägt die Verantwortung für den größten Schaden: die
Pleite einer Idee, die insgesamt viel mehr Steuergeld kostete als
Deubels Taten.
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