Die Frankfurter Rundschau kommentiert das Urteil
im Nürburgring-Prozess:
   Nimmt man Silvio Berlusconi zum Maßstab und zieht einen 
unzulässigen Vergleich der Straftatbestände, dann hätte Ingolf Deubel
wahrscheinlich ein paar Stunden Sozialarbeit bekommen. Beim 
Landgericht Koblenz konnte er allerdings, wie wir jetzt wissen, mit 
Gnade nicht rechnen. Dass Großmannssucht und Leichtgläubigkeit die 
Affäre bestimmten, steht im Gegensatz zur abschließenden rechtlichen 
Bewertung bereits fest. Wären diese Verhaltensweisen strafbar, dann 
wäre Deubel im Knast nicht allein. Wichtigster Zellennachbar wäre 
Kurt Beck, der Ex-Ministerpräsident, der – was die Luftschlösser rund
um den „Freizeitpark“ betrifft – als Erfinder, Architekt und Bauherr 
gelten darf. Er trägt die Verantwortung für den größten Schaden: die 
Pleite einer Idee, die insgesamt viel mehr Steuergeld kostete als 
Deubels Taten.
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