Natürlich werden wir auch genau hinschauen, ob
es darum gehen wird, die Rolle zum Beispiel der V-Leute des
Verfassungsschutzes sowohl für das Vorwarnsystem des NSU, als auch
bei den Taten selbst zu bewerten. Das Gericht kann das nicht
untersuchen. Aber es könnte ja zum Beispiel zu dem Schluss kommen,
dass in diese Richtung nicht genug ermittelt wurde oder dass an
dieser Stelle Hindernisse aufgebaut wurden, die womöglich den
Tatbestand der Behinderung laufender Ermittlungen erfüllten.
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Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
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