Damit sind Räume erschlossen, für die bisher
nach landläufiger Ansicht galt: „Halt! Prinzip! Betreten
strengstens verboten!“ Wenn aber die Kirche selbst – für alle
sichtbar – dieses große Stoppschild entfernt, hat das Folgen weit
über den von Meisner umschriebenen Radius hinaus. Als erstes nämlich
wird sich das kirchliche Lehramt mit der Frage konfrontiert sehen,
wie es sich zu sexueller Gewalt in der Ehe verhält. An der
„Ganzheitlichkeit des liebenden Aktes“ festzuhalten, dürfte
schlechterdings unmöglich sein, wenn der Ehemann seine Frau
vergewaltigt. Und diese sollte dasselbe Recht haben, eine
„verbrecherische Befruchtung zu vermeiden“, wie jedes
Vergewaltigungsopfer. Den Wechselfällen des Lebens ethisch gerecht zu
werden, ist immer komplizierter und anstrengender, als abstrakt ein
Prinzip zu verteidigen.
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