Freinacht ist keine rechtsfreie Zone

„Die so genannte Freinacht vom 30. April auf den 1. Mai ist keine rechtsfreie Zeit. Die Strafgesetze gelten hier ebenso wie im Rest des Jahres. Vieles, was in den letzten Jahren in den Polizeiberichten stand, hat mit einem Streich, Brauchtum oder Tradition nichts zu tun. Wer Briefkästen sprengt, Mülltonnen anzündet oder etwa Häuserwände beschmiert, begeht eine strafbare Sachbeschädigung. Ebenso macht sich strafbar, wer von den Straßen Kanaldeckel abhebt und dadurch Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet. Die bayerische Polizei wird auch in diesem Jahr in der Freinacht verstärkt Kontrollen durchführen. Mein Appell lautet daher: Freinachtstreiche müssen Grenzen wahren. Hierauf sollten vor allem auch Eltern ihre Kindern hinweisen. Gute bayerische Tradition setzt voraus, dass andere nicht geschädigt werden“, sagte Innenminister Joachim Herrmann heute in München.

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