Der Bundestag verabschiedet heute das Gesetz zur
verbesserten Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.
Dazu erklärt der Integrationsbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser:
„Wer einen Beruf gelernt hat, verdient auch die Chance, ihn
auszuüben. Dabei darf es nicht darauf ankommen, wo die Ausbildung
absolviert wurde. Das Entscheidende ist dabei doch, dass die
erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind.
Durch dieses Gesetz bekämpfen wir nicht nur den eklatanten
Fachkräftemangel in Deutschland. Viel wichtiger ist, dass wir damit
einen Beitrag zur Integration von Zuwanderern leisten. Es ist doch
völlig verständlich, dass es junge Migranten, die frisch von der
Schule oder aus einer Ausbildung kommen, ein Frustrationserlebnis
ist, wenn ihnen in Deutschland erklärt wird, dass all das, was sie
bisher geleistet haben, nichts wert sei. Durch die neuen fairen
Regelungen der Anerkennung und die Möglichkeiten zur
Nachqualifikation können wir bei den Migranten Vertrauen in unsere
Gesellschaft schaffen.“
Hintergrund:
Nach dem Gesetz hat jeder, der in Deutschland lebt, einen Anspruch
auf eine zügige Überprüfung seiner im Ausland erworbenen
Qualifikationen. Dies gilt für die 60 bundesrechtlich geregelten
Berufe wie auch für die 350 Ausbildungsordnungen. Bei einer
Vergleichbarkeit des deutschen und ausländischen Abschlusses soll die
Anerkennung gewährt werden. Bei einer teilweisen Vergleichbarkeit
kann der Antragsteller durch Nachqualifizierung ebenfalls die
Anerkennung bekommen.
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