Frieser: Asylrecht schützt vor politischer Verfolgung, ist aber kein Allheilmittel

Steigende Asylanträge auch aus
EU-Beitrittskandidatenländern verzögern Asylverfahren. Deshalb muss
am Asylbewerberleistungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am
heutigen Donnerstag debattierte, festgehalten werden. Dazu erklärt
der Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Frieser:

„In Anbetracht der rasant steigenden Asylbewerberzahlen,
insbesondere aus Serbien und Mazedonien, ist es dringend geboten, am
Asylbewerberleistungsgesetz festzuhalten.

Wir müssen unserer Verantwortung gegenüber Menschen, die politisch
verfolgt werden oder sogar um ihr Leben fürchten müssen, gerecht
werden. Ihnen müssen wir Schutz in unserem Land bieten, solange ihre
Heimat nicht sicher ist. Die Mittel, die für die Unterbringung und
den Schutz von Flüchtlingen zur Verfügung stehen, sind aber nicht
unerschöpflich. Jeder versuchte Asylmissbrauch schadet deshalb den
wirklich Asylberechtigten, nicht nur durch die wirtschaftlichen
Folgen, sondern auch durch die Senkung der Aufnahmebereitschaft in
unserer gesamten Gesellschaft.

Viele Menschen, die nicht unter politischer Verfolgung leiden,
leben dennoch in schwierigen Umständen. So dürfen die Probleme der
Roma in Serbien und Mazedonien in keinem Fall kleingeredet werden.
Niemand verlässt seine Heimat ohne Grund. In den tausenden
Asylverfahren konnte aber keine politische Verfolgung festgestellt
werden.

Nicht alle Probleme können hier vor Ort gelöst werden. Deshalb
wird unter enormem finanziellen Einsatz das Ziel verfolgt, weltweit
Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Mit einer Aufweichung der
derzeitigen Regelung betreiben wir nur das Geschäft von Schleuser-
und Schlepperbanden.

Die christlich-liberale Koalition hat in dieser Legislaturperiode
die aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Vorschriften geändert
und mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete
hergestellt. Nun besteht die Möglichkeit, zur Ausübung einer
Beschäftigung, des Schulbesuchs, der Ausbildung und des Studiums, die
räumliche Beschränkung aufzuheben. Erstmals wurde für minderjährige
und heranwachsende geduldete Ausländer ein vom Aufenthaltsrecht der
Eltern unabhängiges Bleiberecht geschaffen. Auch ein eigenständiges
Rückkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen wurde
geschaffen und der eigenständigen Straftatbestand der Zwangsheirat
eingeführt.

Es gilt weiterhin, den Zufluchtsort, den wir denjenigen anbieten
können, die tatsächlich verfolgt werden, zu erhalten und zu
verbessern.

Hintergrund:

Bis Ende Oktober dieses Jahres wurden 50.344 Asyl-Erstanträge
gestellt. Dazu kommen über 11.000 Folgeanträge. 10.775 Erstanträge
wurden von Personen aus Serbien und Mazedonien gestellt. Dazu kommen
5.649 Folgeanträge. Es konnte in über 99 Prozent der Anträge keine
politische Verfolgung in Serbien und Mazedonien nachgewiesen werden.

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