Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
sexuellen Übergriffen und Missbrauch wird durch die Reform des
Sexualstrafrechts deutlich verbessert. Dazu erklären der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe und stellvertretende
Vorsitzende des 2. Untersuchungsausschusses, Michael Frieser, und
Alexander Hoffmann, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion zum Thema
Sexualstrafrecht:
„Wir haben in den parlamentarischen Beratungen wesentliche
Verbesserungen am Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas (SPD)
durchgesetzt. Die Vorschläge des Ministers zur Reform des
Sexualstrafrechts schossen an mancher Stelle übers Ziel hinaus,
gingen uns aber an anderer Stelle nicht weit genug. Unser Ziel war
die Schließung von Strafbarkeitslücken und die Trockenlegung des
Marktes“, sagte Hoffmann. „Mit der Neuregelung wird nun nicht mehr
nur kinderpornographisches Material erfasst. Strafbar macht sich auch
derjenige, der ein Nacktbild von Kindern und Jugendlichen in der
Absicht herstellt, es zu verbreiten“, sagte Michael Frieser. Die
Abgeordneten sehen aber – wie viele Experten auch – noch weiteren
Handlungsbedarf: „Gerade in Fällen des Cyber-Groomings, also dem
gezielten Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der
Anbahnung sexueller Kontakte, muss sichergestellt werden, dass
bereits der Versuch strafbar ist“, fordert MdB Hoffmann. „Auch beim
Strafmaß für den Besitz kinderpornografischer Schriften sehen wir
noch dringenden Handlungsbedarf. Uns ist es gelungen, das Ministerium
von der Erforderlichkeit weiterer Fachgespräche zu überzeugen“, sagte
Frieser.
Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform des
Sexualstrafrechts beschlossen. Der Rechtsausschuss hatte der
Gesetzesnovelle bereits am Mittwoch zugestimmt.
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