Frieser: Integrationskurse bleiben eine Erfolgsgeschichte

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen
Kabinettssitzung zur Forderung des Bundesrates auf Öffnung der
Integrationskurse Stellung genommen. Dazu erklärt der der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Michael Frieser:

„Die Integrationskurse sind weiterhin sehr erfolgreich. Sie bieten
nicht nur einen unmittelbaren Zugang zum Erlernen unserer Sprache,
sondern vermitteln auch wichtige Inhalte über unsere Kultur und den
Alltag in Deutschland.

Bisher haben Zuwanderer aus anderen EU-Mitgliedstaaten und auch
Ausländer, die über eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären,
völkerrechtlichen oder politischen Gründen verfügen, zwar keinen
gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Die
Praxis ist der Theorie an diesem Punkt jedoch weit voraus. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits in der
Vergangenheit freie Kapazitäten EU-Bürgern und Menschen mit einer
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären, völkerrechtlichen oder
politischen Gründen angeboten. Seit dem Jahr 2011 wurde kein
EU-Bürger, der einen Integrationskurs besuchen wollte, abgewiesen. Ob
es daher gerade jetzt der vom Bundesrat geforderten gesetzlichen
Änderung bedarf, sollte sorgfältig geprüft werden.

Aus meiner Sicht sollten Asylbewerbern und Geduldeten zudem
besonders auf ihre Lage zugeschnittene Kurse angeboten werden. Bayern
ist hier mit seinen Deutschkursen, die speziell auf die Kommunikation
mit Ärzten und Behörden abgestimmt sind, bereits ein erfolgreicher
Vorreiter.“

Hintergrund:

Nach der bisherigen Rechtslage haben EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnissen aus
humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen keinen
gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs.
Der Bundesrat fordert daher eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes.

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