Die Bundesregierung hat heute den Abschlussbericht
des Staatssekretärsausschusses zu Fragen der Armutsmigration sowie
einen Gesetzentwurf, der die Vorschläge des Ausschusses umsetzt,
beschlossen. Dazu erklären der innen- und rechtspolitische sowie der
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Michael Frieser und Stephan Stracke:
„Mit dem Anstoß der Debatte zur sog. Armutsmigration verfolgten
wir das Anliegen, Freizügigkeitsrechte und ihre Akzeptanz in der
Gesellschaft zu sichern“, sagte Frieser. „Der Abschlussbericht und
die Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes belegen die Richtigkeit
unserer Denkansätze. Ein striktes Vorgehen gegen Rechtsmissbrauch
sichert die Vorzüge für alle rechtstreuen Unionsbürger. Befristete
Wiedereinreisesperren werden als Instrument gegen Rechtsmissbrauch
und Betrug ermöglicht. Das Erschleichen von
Aufenthaltsbescheinigungen durch falsche Angaben wird unter Strafe
gestellt. Doppelbezug von Kindergeld wird durch Abgleich von
Identifikationsnummern verhindert.“ „Scheinselbständigkeit und
Schwarzarbeit wird künftig durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wirkungsvoller begegnet. So kann
ein Missbrauch der Freizügigkeitsrechte unter Vortäuschung einer
Erwerbstätigkeit effektiver verhindert werden. Weitere Maßnahmen, um
Leistungsmissbrauch wirkungsvoll zu unterbinden, werden wir prüfen
und nach Möglichkeit noch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens
umsetzen, wenn das Urteil des EuGH in der Sache „Dano“ vorliegt“,
sagte Stracke. „Außerdem ist für uns die vom Bund zugesagte
finanzielle Entlastung der Kommunen, die in besonderer Weise durch
einen verstärkten Zuzug aus anderen Mitgliedstaaten betroffen sind,
von über 200 Millionen Euro von zentraler Bedeutung“. Hintergrund:
Der Staatssekretärsausschuss war im Januar 2014 aufgrund der von der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag angestoßenen öffentlichen
Debatte eingesetzt worden. Die Bundesregierung hat heute den u.a. vom
Bundesministerium des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und weiterer Vorschriften
beschlossen, der Empfehlungen des Ausschusses umsetzt.
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