Der Bundesinnen- und der Justizminister haben sich
auf einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Optionsverfahrens
verständigt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:
„Nach intensiven Verhandlungen wurde im Koalitionsvertrag
sinnvollerweise beschlossen, dass hier aufgewachsene Jugendliche eine
Sonderstellung erhalten sollen. Sie sind durch ihr Aufwachsen in
Deutschland, Teil unseres Landes, verwurzelt in unserer Gesellschaft
und unserer Kultur. Der Verzicht auf die Optionspflicht soll ein
Zeichen für diese jungen Menschen sein, dass auf Grund ihres
Lebenslaufes auch die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ihrer
Eltern nichts an ihrer Zugehörigkeit zu unserem Land ändert. Die
gesetzliche Umsetzung darf dieses Anliegen nicht aus dem Blick
verlieren.
Es darf nicht darum gehen, um jedes Jahr zu feilschen. Um sich in
einem Land zu Hause zu fühlen, braucht es Zeit. Dabei ist vor allem
die Schulzeit prägend. Ich werde mich dafür einsetzen, dass im
folgenden Verfahren die Zeit ermittelt wird, die es braucht, um hier
aufgewachsen, hier zu Hause zu sein und nicht um eine
heruntergehandelte, willkürliche Zahl von Jahren. Ziel muss eine
klare und unbürokratische Regelung sein, die integrationspolitisch
die richtigen Zeichen setzt und auch Jugendliche belohnt, die hier
die Schule oder eine Ausbildung abgeschlossen haben.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Optionspflicht für Kinder
ausländischer Eltern wegfällt, die bis zu ihrem 21. Geburtstag
mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre
hier zur Schule gegangen sind. Sie sollen auf Dauer beide
Staatsangehörigkeiten behalten dürfen. Der ursprüngliche Entwurf des
Innenministeriums sah vor, dass Jugendliche mindestens 12 Jahre in
Deutschland verbracht haben müssen, davon vier Jahre zwischen ihrem
10. und 16. Lebensjahr. Alternativ genügte der Nachweis eines
Schulabschlusses.
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