Kommentar zur Rückforderung der Riester-Zulage
Die ideale private Altersvorsorge sollte einfach strukturiert,
verständlich und leicht kalkulierbar sein. Spätestens das jetzt
aufgedeckte Vorgehen der Zulagenstelle zeigt, dass dies auf die
Riester-Rente nicht zutrifft. Denn bei keinem der Fälle, in denen der
Staat sich Fördergelder zurückholt, geht die Behörde von
betrügerischen Absichten bei den Riester-Sparern aus, vielmehr von
Unkenntnis.
Bislang war immer nur davon die Rede gewesen, dass es die
Riester-Sparer zu einem großen Teil versäumen, sich die staatlichen
Fördermittel zu sichern. Nun müssen viele feststellen, dass sie zu
viel Geld erhalten haben, weil sich ihre Lebenssituation geändert
hat. Natürlich weist die Zulagenstelle jede Verantwortung von sich.
Die dünne Personaldecke lasse den direkten Kontakt mit den
Versicherten nicht zu.
Ein Grund mehr, den Riester-Sparern die Möglichkeit einzuräumen,
eventuell versäumte Beiträge nachzuzahlen, anstatt stur „zu viel“
gezahlte Fördergelder einzuziehen. Denn auf dem Abrechnungsbogen
steht stets auch die erwartete Rentenhöhe. Viele Verbraucher haben
fest damit gerechnet.
Auch die Banken, die an der Riester-Rente sehr ordentlich
verdienen, sollten ihre Informationspolitik überdenken. Zumindest
regelmäßige Angebote an die Kunden, den aktuellen Status Quo
gemeinsam zu überprüfen, sollten drin sein. Viel zu kompliziert sind
die Riester-Gesetze, viel zu lang das Kleingedruckte.
Wenn ein Bürger im Falle eines Umzugs versäumt, seinen Wagen
umzumelden, wird er sehr schnell mit einer Geldbuße belegt. Wenn es
darum geht, wie im Riester-Falle dem Bürger etwas Gutes angedeihen zu
lassen, hält sich die Aufmerksamkeit des fürsorgenden Staates in
engeren Grenzen. Der privaten Altersvorsorge – insbesondere der
staatlich geförderten – droht ein riesiger Imageschaden. Schließlich
ist geschenkt geschenkt und wiederholen ist gestohlen.
Autor: Stefan Wolff
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