Der Parteitag der CDU Mitte November wird über
einen Antrag entscheiden, eine allgemeine verbindliche
Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein
tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Fuchs:
„Oberste Priorität in der Debatte um mögliche künftige
Lohnuntergrenzen muss sein, dass die Vereinbarung von Löhnen
weiterhin ausschließlich Aufgabe der Tarifpartner bleibt. Bestehende
Tarifverträge dürfen nicht ausgehebelt werden.
Jeder staatliche Eingriff in die Lohngestaltung beeinträchtigt die
Tarifautonomie und konterkariert unser bewährtes System der
Lohnfindung. Die Tarifautonomie ist tragende Säule der Sozialen
Marktwirtschaft, Ausdruck der Vertragsfreiheit und des Grundsatzes
der Eigenverantwortung.
Über Jahrzehnte hinweg haben sich das Tarifvertragssystem und die
Tarifautonomie überaus bewährt. Sie haben maßgeblich zum sozialen
Frieden sowie zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands beigetragen.
Ihre Funktionsfähigkeit hat sie dank moderater Tarifabschlüsse auch
in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise unter Beweis gestellt.
Sie hat maßgeblich zur Beschäftigungssicherung in der Krise
beigetragen.
Für so genannte tarifferne Bereiche, in denen es bisher keinen
durch die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände festgelegten
Lohn gibt, kann es sinnvoll sein, künftig durch Vereinbarung der
Tarifparteien eine verbindliche Lohnuntergrenze einzuziehen. Aber
eben nur für solche Bereiche, in denen es bisher keinen Tarifvertrag
gibt. Ansonsten müssen bestehende Tarifverträge Vorrang haben.
Eine mögliche Lohnuntergrenze in tariffernen Bereichen sollte es
nur auf Basis einer eigenständigen Festlegung zwischen den
Tarifpartnern, Gewerkschaften und Arbeitgebern, für diese Bereiche
geben. Denn diese kennen die Realität in der Arbeitswelt besser als
die Politik. Sollten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf eine
Lohnuntergrenze für tarifferne Bereiche festlegen, dann wäre das in
Ordnung, dies könnte dann für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Diese Untergrenze sollte eigenständig verhandelt werden und sich
nicht lediglich von den Tarifverträgen der Zeitarbeit ableiten.“
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