Fünf Jahre BVAU: Erfolgreiche Positionierung eines Netzwerkes für Arbeitsrechtler in Unternehmen

Mit fast 450 Mitgliedern, seinen strategischen
Partnern, Fördermitgliedern und Kooperationspartnern feiert der BVAU
e.V. im Mai 2018 sein fünfjähriges Bestehen. Dem Ende April 2013 von
zwei Dutzend Arbeitsrechtlern und Arbeitsrechtlerinnen in Unternehmen
gegründete Verband haben sich inzwischen Kolleginnen und Kollegen aus
Unternehmen jeder Größe und aus allen Ecken Deutschlands
angeschlossen.

Hierzu erklärt BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller: „Der BVAU
ist ein Erfolgsmodell. Seine Entwicklung zeigt, dass die
Arbeitsrechtler in den Unternehmen bisher kein „Zuhause“ hatten –
genau in diese Lücke ist der BVAU erfolgreich gestoßen.“

Inzwischen decken sieben Regionalgruppen und mehrere überregionale
Themengruppen alle Bundesländer ab und bieten den Mitgliedern des
BVAU die Möglichkeit für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch auf
hohem fachlichen Niveau. Mehr als 100 Veranstaltungen konnte der BVAU
seinen Mitgliedern bisher anbieten.

„Ein Anliegen des BVAU ist es nach wie vor, die juristischen
Belange viel früher einzubeziehen, also den Stellenwert der
arbeitsrechtlichen Aspekte der Personalarbeit und somit den
entscheidenden Beitrag des Arbeitsrechtlers besser zu
positionieren.“, meint BVAU-Vizepräsident Prof. Dr. Rupert Felder und
hebt damit einen der Schwerpunkte der Verbandsarbeit in den ersten
fünf Jahren hervor.

„Primäres Ziel für uns ist und bleibt es zunächst, die Etablierung
des BVAU als ernstzunehmende Interessenvereinigung der
Arbeitsrechtler in Unternehmen weiter voranzutreiben. Unsere
zunehmen-de Größe gibt uns zudem sicherlich weitere und neue Ansätze
für Maßnahmen, Kooperationen und gemeinsame Initiativen mit Dritten,
die wir – immer im Sinne unserer Mitglieder – mit Blick auf eine
zunehmende Marktvisibilität des BVAU auch ergreifen wollen.“, ergänzt
BVAU-Präsident Zumkeller den Ausblick auf die nächsten Jahre der
Verbandsarbeit.

Fast 90% der aktuellen Mitglieder des BVAU waren vor Ihrem
Eintritt in den BVAU in keinem Verband organisiert. Mehr als 75% der
Mitglieder verfügen über fünf oder mehr Jahre Berufserfahrung; fast
60% der Mitglieder sind bereits mindestens zehn Jahre mit dem
Arbeitsrecht im Unternehmen beschäftigt.

Die Mitgliedschaft im BVAU ist personenbezogen und steht
ausschließlich Kolleginnen und Kollegen offen, die im Unternehmen
überwiegend oder regelmäßig mit dem Arbeitsrecht vor dem Hintergrund
einer juristischen Ausbildung beschäftigt sind. Aktuelle
Publikationen des BVAU und Presseberichte zu seinem Wirken sind unter
www.bvau.de abrufbar. Ebenso ein aktuelles Interview mit dem
geschäftsführenden Präsidium zum fünfjährigen Bestehen des Verbandes
sowie Grußworte und Referenten seiner Mitglieder, Partner und
Begleiter.

Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) ist
die unabhängige, bundesweit tätige, branchenübergreifende und
personenbezogene Vereinigung für Arbeitsrechtler in Unternehmen. Die
Reputation der Fachdisziplin Arbeits-recht, die Förderung der
Arbeitsrechtler in Unternehmen als eine der wichtigsten
Expertengruppen der deutschen Wirtschaft sowie ein homogener
Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch – etwa in Regional- und
Themengruppen – bilden die Schwerpunkte der Tätigkeit des im April
2013 in Heidelberg gegründeten Verbandes.

Pressekontakt:
BVAU e.V.
Silvio Fricke (Geschäftsführer)
E: silvio.fricke@bvau.de,
T: 089 122 54 953

Original-Content von: Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V., übermittelt durch news aktuell