Die Gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz vor den Folgen eines Unfalles – so ist es zumindest einem Großteil der Bevölkerung bekannt. Ungeachtet des eigenen Risikos entrichtet jedes Mitglied automatisch seinen Anteil an der Unfallversicherung über sein Einkommen, das maßgeblich für Berechnung des Beitrages ist. Die Gesetzliche Unfallversicherung umfasst aber nicht die komplette Bevölkerung, etwa wie es größtenteils bei der Gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, sondern lediglich einen Teil. Dieser umfasst in der Regel Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, Auszubildende, Schüler, Kinder, die in Kindergärten oder Tagesstätten untergebracht sind oder auch Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, z. B. ehrenamtliche Helfer in Hilfsorganisationen.
Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html
Daraus ergibt sich, dass für weite Teile der Bevölkerung aber kein Versicherungsschutz besteht. Und darüber hinaus erstreckt sich der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung nur auf den Zeitraum, der die Arbeitstätigkeit oder die Unterbringung in der Betreuung umfasst. Dazu gehören auch der Hin- und der Heimweg. Folglich ist alles, was über diesen Rahmen hinausgeht, nicht versichert.
Um also einen sicheren Schutz gegen die Folgen eines Unfalles zu haben, bietet sich allein die private Unfallversicherung an. Diese deckt die Risiken eines Unfalles weltweit und 24 Stunden ab. Diese Notwendigkeit besteht eigentlich für alle Zielgruppen der Bundesbürger: Arbeitnehmer, Singles, Paare, Familien mit Kindern, Hausfrauen, Kinder, Senioren und noch viele mehr.
Gerade Arbeitnehmer unterliegen bei einem Unfall einem hohen Risiko. Ohne ausreichenden Schutz ist durch die Unfallfolgen die Arbeitskraft ggf. nicht mehr vorhanden. Der bisherige Lebensstandard kann nicht mehr aufrecht erhalten werden. Daher wird in der Regel zum Ausgleich der Folgen eine Rente oder eine Kapitalzahlung benötigt.
Singles und junge Leute müssen in der Regel keine Angehörigen versorgen, unterliegen aber einem besonders hohen Risiko. Sie haben im Laufe ihrer jungen Jahre zu wenig in die Gesetzliche Unfallversicherung eingezahlt, um überhaupt einen ausreichenden Leistungsanspruch zu besitzen.
Letztendlich sind besonders Familien mit Kindern betroffen, wenn mit der privaten Unfallversicherung kein ausreichender Schutz getroffen ist. Durch den Ausfall des Hauptversorgers kann die ganze Existenz der Familie vernichtet werden, da der Unterhalt wesentlich von einem Einkommen abhängig ist.
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