
   – Welche Folgen hat chronische Unterforderung? 
   – Wie erkenne ich Bore-Out? 
   – Was kann ich tun?
   Stifte sortieren, Kaffee kochen, die kränkelnde Büropalme retten –
und noch immer keine sinnvolle Aufgabe in Sicht. Aus Unterforderung 
wechselt fast jeder Dritte Arbeitnehmer den Job. Was die Wenigsten 
wissen: Erkrankungen durch chronische Unterforderung und Langeweile 
am Arbeitsplatz nennt man Bore-Out-Syndrom. Aber was genau ist das, 
wie erkenne ich es und wie kann ich mich schon im Vorfeld schützen? 
Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) 
klären auf.
Nur mal schlecht drauf oder ernsthaft krank?
   Es gibt Tage, da ist im Büro tote Hose. Grund für einen Bore-Out 
ist das noch lange nicht. Gemeint ist damit vielmehr eine 
langfristige Unterforderung, oft begleitet von dem Gefühl fehlender 
Wertschätzung oder Desinteresse am Job. Hält dieser Zustand an, endet
dies nicht selten in einer Depression. Für die Diagnose besonders 
schwierig: Erkrankte zeigen dieselben Symptome wie bei einem 
Burn-Out: Sie sind müde, antriebslos oder gereizt. Auch körperliche 
Beschwerden wie chronische Magen- oder Rückenschmerzen sind möglich.
Diagnose Bore-Out – und jetzt?
   Aus Scham kaschieren Arbeitnehmer ihr Nichtstun häufig mit 
gespielter Überlastung, statt dem Vorgesetzten reinen Wein 
einzuschenken. Besteht der Verdacht auf eine sogenannte 
Erschöpfungsdepression, ist zunächst der Hausarzt der richtige 
Ansprechpartner. Er stellt eine Diagnose und unterstützt bei weiteren
Schritten. Aber wie sieht es finanziell aus? Im Falle einer 
Krankschreibung erhält ein Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen 
das reguläre Gehalt weiter. Danach springt bei gesetzlich 
Versicherten die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dieses ist 
jedoch geringer als der gewohnte Betrag – in der Regel 70 Prozent des
Bruttoverdienstes, maximal 90 Prozent des Nettogehalts.
Was ist, wenn nichts mehr geht?
   Ist der Betroffene über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig, 
greift die Berufsunfähigkeitsversicherung – sofern vorhanden. 
„Voraussetzung ist, dass der Job aufgrund von Krankheit oder Unfall 
zu mindestens 50 Prozent für Minimum sechs Monate nicht mehr ausgeübt
werden kann“, so die DVAG-Experten. Das Prinzip der Versicherung ist 
einfach: Wird ein Arbeitnehmer berufsunfähig, bekommt er für die 
Ausfalldauer monatlich eine vorher festgelegte Rente ausgezahlt. So 
werden Einkommensverluste ausgeglichen und eventuelle finanzielle 
Risiken vorgebeugt. Auch der Abschluss eines Krankentagegeldes kann 
bei Verdiensteinbußen durch Krankheiten stützen. Trotzdem: Einmal 
Stifte sortieren ist ok – doch wer sich langanhaltend im Job 
langweilt, sollte aktiv werden. „Augen zu und durch“ ist hier keine 
Lösung.
Bye, bye Bore-Out: 6 Schritte gegen Langeweile am Arbeitsplatz 
1. Kontrolle: Protokollieren, was an täglicher Arbeit anfällt 
2. Reden: Ein offenes Gespräch mit dem Chef führen 
3. Eigeninitiative: Aktiv neue Aufgabenfelder suchen und vorschlagen
4. Kreativ-Lösungen: Stunden reduzieren kann eine Alternative sein 
5. Hobbys: Ausgleich schaffen, z. B. mit Sport 
6. Letzte Konsequenz: Manchmal hilft nur ein Jobwechsel
Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe
   Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die 
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu 
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist 
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet 
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite 
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz „Vermögensaufbau 
für jeden!“. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten 
finden Sie unter www.dvag.de
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