Gegen Unwetter gut versichert? Diese Policen helfen bei Sturmschäden

Wird ein Auto durch einen Sturm und herumfliegende Dachziegel des Nachbarn beschädigt, ersetzt eine Teilkaskoversicherung den Schaden des Autobesitzers. Hat er dagegen nur eine Haftpflichtversicherung für sein Auto, bleibt er auf seinem Schaden sitzen. Wer mit seinem Wagen bei Sturm von der Straße abkommt oder gegen einen auf der Straße liegenden Baumstamm fährt, dem ersetzt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Die Teilkaskoversicherung deckt solche Schäden in der Regel nicht ab. Banktip.de rät: Autofahrer sollten fahrlässiges Verhalten vermeiden und möglichst nicht auf überfluteten Straßen fahren, denn die Wassertiefe lässt sich an vielen Stellen nicht abschätzen. In diesem Fall zahlt nämlich keine Versicherung.

Sturmschäden

Für Sturmschäden an Wohngebäuden oder am Hausrat kommen die meisten Versicherungen ab Windstärke 8 auf. „Die Beweisführung obliegt dabei dem Geschädigten. Im Schadensfall können Betroffene bei den Wetterämtern anfragen „, erläutert Wolff von Rechenberg, Versicherungsexperte bei Banktip.de. „Oft gelten aber auch Beweiserleichterungen, wenn etwa das Haus oder Dach nachweisbar in einwandfreiem Zustand war und die Schäden nur durch Sturm entstanden sein können oder wenn ebenfalls Schäden an einwandfreien Gebäuden in der Umgebung aufgetreten sind“, ergänzt der Banktip-Experte. Meldungen in der Tagespresse können ebenfalls als Nachweis dienen.

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt dann kaputte Dächer, Schornsteine und Fenster oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume genauso wie Folgeschäden, wenn Regenwasser durch beschädigte Dächer und Fenster eindringt und Wände oder Fußböden unbrauchbar macht. Versicherte erhalten allerdings keine Erstattung, wenn keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen wurden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Fenster offen waren und dadurch Wasser eindringen konnte. Entwurzelte Bäume zählen nicht zu den direkten Schäden am Haus. Die Kosten für eventuell erforderliche Aufräum- und Abbrucharbeiten auf dem Grundstück werden zwar durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Jedoch sollte hier genau in die Police geschaut werden. In älteren Verträgen findet sich eine Begrenzung der Zahlung für diese Kosten, meist nur ein einstelliger Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme.

Versicherung umgehend informieren

Bei jedem Unwetterschaden ist der Versicherte – wie auch bei allen anderen Versicherungsfällen – verpflichtet, umgehend seine Versicherung zu informieren. Viele Versicherungen bieten zur Schadensmeldung und -aufnahme Formulare im Internet an. Ist niemand zu erreichen, ist eine schriftliche Schadensmeldung per Einschreiben/Rückschein ratsam. Zur Dokumentation und zum Hergang des Schadens sollten Geschädigte Fotos machen oder gegebenenfalls Zeugen benennen. Zudem ist eine genaue Auflistung aller beschädigten Gegenstände nötig.

Versicherung wechseln

Ist ein Schadensfall eingetreten und der Versicherte mit seiner Police nicht zufrieden, können Kunden in der Regel bei jedem Versicherungsunternehmen bis zu vier Wochen nach der Entschädigung kündigen, entweder fristlos oder zum Jahresende. Gut beraten ist, wer zum Jahresende kündigt, da bei fristloser Kündigung trotzdem der gesamte Jahresbeitrag entrichtet werden muss. Ein Versicherungsvergleich hilft dabei, eine neue, günstige Versicherung zu finden. Auf dem Finanz – und Versicherungsportal Banktip.de finden Verbraucher alle wichtigen Versicherungen auf einen Blick. Mit Vergleichsrechnern für Wohngebäude-, Kfz- und Hausratversicherungen haben Banktip-Nutzer die Möglichkeit schnell und unkompliziert zwischen verschiedenen Anbietern zu vergleichen und zu einem günstigen Versicherer zu wechseln. Alles Wissenswerte zu den Voraussetzungen, Bedingungen und Sonderregelungen für einen Versicherungswechsel erfahren Interessierte zudem in den begleitenden Ratgebern zu den Versicherungen.

Im aktuellen Ratgeber von Banktip.de finden Interessierte weitere wertvolle Tipps rund ums Thema Versicherungen bei Sturmschäden unter: www.banktip.de

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